d) Zeichnen. Jede Klaſſe wöch. 2, zuſammen 8 Stunden. Zeichnenlehet Scheuer.
c) Geſang.
Die 2 oberen und 2 unteren Klaſſen combinirt je 2, zuſammen 4 Stunden. Geſanglehrer Gaſſer.
D. Privatunterricht.
Auch zum Privatunterrichte in einzelnen Wiſſenſchafts⸗ und Kunſtzweigen iſt vielfach hier Gelegenheit geboten und benutzt worden. Muß derſelbe auch in Lehrgegenſtänden der öffentlichen Schule, zur Nachhilfe, im Allgemeinen mißbilligt werden, indem er einestheils durch den Claſſenunterricht, unter den gehörigen Be⸗ dingungen ertheilt, entbehrlich gemacht wird, anderntheils immer mit gewiſſen Unzuträglichkeiten für das Schulverhältniß verbunden iſt: ſo kann er doch in ein⸗ zelnen Fällen erwuͤnſcht werden, beſonders in neueren Sprachen und in den ver⸗ ſchiedenen Theilen der Mathematik. Für dieſe Fälle ſind einige der Hauptleh⸗ rer zu dieſem, die Schule nicht beeinträchtigenden Privatunterrichte erbötig. Im Frauzöſiſchen unterrichtet außerdem Herr Delaporte, ein hier privatiſirender Lehrer aus Frankreich; in Mathematik der Hilfslehrer Gaſſer, im Zeichnen der betreffende Lehrer der Anſtalt, und in den verſchiedenen Zweigen der Muſik neben dem füͤr das Padagogium angeſtellten Muſiklehrer Wagner und Geſanglehrer Gaſſer, im Pianoforteſpiel und in der Theorie der Muſik der Privatlehrer W. Spies, ſowie in der Violine und in verſchiedenen Blasinſtrumenten Muſi⸗ kus Heun von hier.
Die Anmeldungen zum Priyatunterrichte müſſen bei dem Rector der Anſtalt geſchehen, welcher nach Vorlegung des ſchriftlichen Wunſches der Eltern die Er⸗ laubniß dazu ertheilt, wenn er denſelben nach der Individualität des Schülers für zuläſſig hält. Auch ſteht der geſammte Privatunterricht unter der ſpeciellen Aufſicht des Rectors, der die Stunden von Zeit zu Zeit beſucht, und dem Lehrer Veranlaſſung gibt, ſich über die Haltung des Schülers zu äußern, und für etwaige Unzuträglichkeiten Abhilfe zu verlangen. Endlich wird vor jeder Cenſur ein ſchrift⸗ licher Bericht über Ordnung, Fleiß, Ferzjchriue und Betragen der Privatſchüler eingefordert, und bei der Beurtheilung derſelben ſachgemäß berückſichtiget.
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