32
aber nichts da, so könnte überhaupt nichts gedacht werden, in diesem Falle wäre die formale und materiale Möglichkeit auf- gehoben und die Unmöglichkeit gesetzt. Nehmen wir also über- haupt etwas als möglich an, so ist diese Möglichkeit die Folge eines existirenden Etwas, folglich existirt etwas als Realgrund alles Möglichen d. h. es giebt ein absolut Nothwendiges, was gleich Gott sein muss.
Vorstehende Argumentation beruht indessen auf einem Paralogismus, denn die Aufhebung aller Möglichkeit des Da- seins ist zwar gleich der Unmöglickeit des Daseins, nicht aber gleich der Unmöglichkeit der Aufhebung aller Möglichkeit. Dieser Beweis scheitert also an demselben Umstand, an dem auch das frühere ontologische Beweisverfahren gescheitert war, nämlich daran, dass aus der blosen Möglichkeit nie auf die Wirklichkeit geschlossen werden darf.


