Aufsatz 
Über den höchsten Zweck des grammatischen Unterrichts in der deutschen Sprache / vom Conrektor Schmidtborn
Entstehung
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935 3 IV. Zeit der Prüfung

und der

Schulfeierlichkeit; Dauer der Ferien und Anfang des neuen Lehrkurſus.

4 Die oͤffentliche Pruͤfung wird Montag und Dienſtag den 29. und 30. März, Vormittags von 8 12 und Nachmittags von 25 im Schulſaale gehalten. Der Anfang wird mit den unteren Klaſſen gemacht.

Die Schulfeierlichkeit findet Dienſtag den 30. Maͤrz, Nachmittags 2 Uhr, im

Saale des Gaſthauſes zum Erbprinzen von Naſſau nach der hierbei ſolgenden Ueberſicht ſtatt. prinz ſſau nach der hierbei ſolg

. Zur Pruͤfung und zur Feierlichkeit werden die Eltern und Vormuͤnder der Zoͤglinge und alle Freunde des oͤffentlichen Unterrichtes ehrerbietigſt eingeladen.

Die Ferien dauern bis zum 14. April. Die Aufnahme neuer Schuͤler erfolgt geſetzlich Donnerſtag den 15. April. An dieſem Tage, Morgens 7 Uhr, werden die Zoͤglinge nach Vorzeigung ihrer Geburtsſcheine und Zeugniſſe im Schulgebaͤude gepruͤft. Am folgenden Tage, Freitag den 16. April, Morgens 8 Uhr, verſammeln ſich die ſaͤmmtlichen Schuͤler im Schulſaale zur Eroͤffnung des Sommerſemeſters.

Der neue Lehrkurs beginnt nach vorhergegangener Bekanntmachung der Stundenordnung in allen Klaſſen, Samſtag den 17. April, Morgens 7 Uhr.

Um unzeitigen Meldungen zur außergewoͤhnlichen Pruͤfung vorzubeugen, wird hiermit ausdruͤcklich bemerkt, daß nach§. 17 der Schulordnung die ausnahms⸗ weiſe Aufnahme von Zoͤglingen nur bei einer Wohnortsveraͤnderung der Eltern Statt findet, und daß außer dieſen nach§. 17 Berechtigten nur ſolche Schuͤler zur Pruͤfung zugelaſſen werden, deren Eltern oder Vormuͤnder bei Herzoglicher Landes⸗Regierung die Erlaubniß zur ausnahmsweiſen Pruͤfung erwirkt haben.

In dieſem Falle findet dann die ausnahmsweiſe Aufnahme⸗Pruͤfung fuͤr das Winterſemeſter, Samſtag den 4. September Statt.