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II III IV V VI Religion 2 2 2 3 3 Deutſch 3 3 3 3 4 Latein 4 5 6 7 9 Franzöſiſch 4 4 5 6— Engliſch 3 4——— Geſchichte u. Geoogr. 3 4 4 2 2 Mathematik 4 4 4—— Rechnen 1 2 2 3 4 Naturgeſchichte 2 2 2 2 2 Phyſik 2———— Chemie 2———— Zeichnen 2 2 2 2 2 Schreiben 2= 2 Singen 1 1= 1
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Die Vermehrung der Stundenzahl für Latein und Franzö⸗ ſiſch war dadurch möglich, daß zwei Lehrer, die bisher an der höheren Töchterſchule unterrichtet hatten, ihre Stunden dort auf⸗ gaben und mit ganzer Kraft an der höheren Bürgerſchule beſchäf⸗ tigt werden konnten. Somit ſtand die Anſtalt jetzt inbezug auf die Stundenzahl und die Lehrgegenſtände den preußiſchen Real⸗ ſchulen I. O. in den entſprechenden Klaſſen gleich. 1878 wurde Latein in VI um 1 St. vermehrt, 1880 in V; Franzöſiſch in V auf 5 St. herabgeſetzt, und Rechnen in VI auf 5 St. erhöht.
Durch Erlaß vom 5. April 1882 wurde die Anſtalt als eine den Realſchulen I. O. in den entſprechenden Klaſſen gleichgeſtellte anerkannt und in die Klaſſe Be der militärberechtigten höheren Lehranſtalten aufgenommen. Um das Zeugnis der Reife für den einjährigen Militärdienſt zu erlangen, genügte von nun an ein einjähriger, jedoch erfolgreicher Beſuch der II. Das Zeugnis wurde durch die Konferenz am Schluſſe des Schuljahres erteilt. Für diejenigen Schüler, welche nach zweijährigem Beſuch der II in die Prima eines Realgymnaſiums einzutreten wünſchten, blieb der zweijährige Beſuch der Il und das Beſtehen einer Abgangs⸗


