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schaft selbst eine solche„zurüttung und irrtum“ hervorgerufen, dass„sie selbst nicht wissen, was sie tun oder anfangen wullen“. Die vornehmsten Anstifter der letzten Empörung wurden aus dem Rat des jungen Fürsten gestossen; andere traten an ihre Stelle, die sich als gefügige Werkzeuge der Landgräfin erwiesen hatten.
Auch als Anna im Laufe des folgenden Jahres— 1519— aus dem Regiment schied, wurde an dem von ihr eingeschlagenen Kurs festgehalten. Ihre Getreuen blieben die Hauptratgeber des jungen Landgrafen; bis z. J. 1527 wurde weder ein Landtag aus- geschrieben noch überhaupt die Mitwirkung der Stände vom Fürsten irgendwie in Anspruch genommen. Aber erst nach dem Fall Sickingens durfte der Landgraf sich der Hoffnung auf eine un- gestörte Entwicklung der Verhältnisse seines Territoriums hingeben; denn so lange Franz in seiner Nähe eine achtunggebietende Stellung einnahm, war zu besorgen, dass ein Teil des antifürstlich gesinnten hessischen Adels bei gegebener Gelegenheit sich mit ihm ver- schwören würde. Der Mai des Jahres 1523 ist daher der zweite Markstein in der Auseinandersetzung, die im Juli 1509 zwischen den Ständen und der landesfürstlichen Gewalt in Hessen ihren Anfang genommen hatte. Gründlich befestigt und innerlich er- starkt konnte sie als ein bedeutender Machtfaktor in die Epoche des grossen religiösen Kampfes eintreten.
Selbständige Regierung Philipps.
Die unter einem Fürsten geeinten hessischen Lande setzten durch ihre Macht, Ausdehnung und Mittel Philipp in den Stand, sich frühzeitig jenen Einfluss zu sichern, der ihm eine weit über die Grenzen seines Territoriums hinausragende Bedeutung, ja eine weltgeschichtliche Rolle ¹67 verschaffte. Allerdings wäre jener Höhepunkt in der hessischen Geschichte, den die Regierungszeit Philipps darstellt, wohl trotzdem nicht erreicht worden, hätte nicht die Persönlichkeit des Landgrafen politisch und militärisch mäch- tigere Fürsten, wie die Kurfürsten von Sachsen, in den Hinter- grund zu drängen und durch hervorragende Begabung, seltene Entschlossenheit und feurige Tatkraft die ihm zur Verfügung stehenden Mittel richtig auszunutzen verstanden. Auch hat Philipp einen Teil seiner Erfolge den von ihm sei es für einen bestimmten Zweck auf kurze Zeit, sei es für längere Dauer geschlossenen Bündnissen und der daraus sich ergebenden tatkräftigen Unter- stützung durch andere Fürsten, wie in dem Unternehmen gegen Sickingen, oder den ihm von auswärtigen Fürsten gewährten Sub- sidien zu Rüstungen zu verdanken, wie sie 1534 durch den fran- zösischen König Franz I. zur Zurückführung des württembergischen
¹17 Ausser den allg. W9erken von Ranke u. Bezold zur Reformationsgesch. vgl. Rommel, Philipp d. Grossm. 3 Bde.— Friedensburg, Philipp I., Landgr. v. H. in ADB 25.— Egelhaaf, Landgr. Philipp v. Hessen(Nr. 83 d. Schriften d. Vereins für Ref. Gesch.).


