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stehen. Ausserdem durfte Anna von nun an am Hofe ihres Sohnes leben. Als die Landgräfin so ihren Platz allen Angriffen des sächsischen Kurfürsten zum Trotz behauptet hatte(haupt- sächlich dank der Parteinahme Kaiser Maximilians und der treuen Unterstützung der hessischen Städte) und sich nach einiger Zeit im Sattel sicher fühlte, suchte sie sich aus den Fesseln zu be- freien, in die sie infolge der letzten Unruhen und der sächsischen Einmischung geraten war.
Solange Annas Regentschaft von Friedrich dem Weisen ernstlich angefochten wurde, stützte sie sich auf die hessischen Stände, auf die Mitglieder des Ausschusses. Dagegen war es ihre Hauptsorge, durch eine umsichtige und durchgreifende Staatsver- waltung jeden begründeten Anlass zur Berufung ständischer Ver- sammlungen zu vermeiden und sich durch tüchtige, wenn auch nicht ganz selbstlose Finanzverwaltung von der Mitwirkung der Stände unabhängig zu halten. Auch von der lästigen Fessel des ständischen Ausschusses wusste sie sich zu befreien, indem sie ihn allmählich durch eine sich steigernde Vernachlässigung ein- schlafen liess, bis sie seine Mitglieder überhaupt nicht mehr zu Rate zog. Auch als ihr Sohn Philipp am 2. März 1518 erst 13 ½ Jahre alt für mündig erklärt wurde, handelte es sich um einen Schachzug der Mutter gegen die Stände. Denn da der halbwüchsige Knabe nur dem Namen nach die Regierung führen konnte, behielt die Fürstin mit ihren Getreuen, dem kraftvollen, zielbewussten Balthasar Schrautenbach und dem Erbmarschall Hermann Riedesel, den vorwiegenden Einfluss auf die Staatsver- waltung. Es bedurfte aber noch eines gefährlichen Kampfes, ehe die widerspenstigen Elemente dazu gebracht werden konnten, ihren Widerstand gegen die neue, ihren feudalen Anschauungen feindliche Organisation der Territorialgewalt aufzugeben. Dieser Kampf musste nach der nicht ohne Schuld Annas ¹65 so unglücklich ver- laufenen Sickingenschen Fehde ausgefochten werden, da Annas Gegner glaubten, jetzt sei die erwünschte Gelegenheit gekommen, um die durch den gelungenen Ueberfall erschütterte Regierung zu stürzen und nach ihrem Gefallen ein neues Regiment zu ordnen.
Aber wiewohl die Gegner sich auf den mit Sickingen ab- geschlossenen Darmstädter Vertrag ¹66 stützten, in dem eine Reihe für sie günstiger Bestimmungen bezüglich innerer Fragen der Landgrafschaft aufgenommen waren, und die fürstliche Gewalt sich wieder im engsten Anschluss an die Wettiner unterjochen wollten, gelang es Anna, durch Klugheit und Entschlossenheit der Gegner Pläne im Keime zu ersticken. Dabei konnte sie sich abermals auf die Treue der Städter und einen Teil des Adels stützen. Durch geschickte Sonderbesprechungen wurde unter der Land-
165 Schenk, Testament S. 34.. ¹6s Ueber den Darmstädter Vertrag. vgl. Ulmann, Franz v. Sickingen S. 114.— Rommel, LG III, 252.


