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musste er doch bei der Schlichtung des Streites auf dem Kölner Reichstag 1505 verschiedene der von ihm eroberten Orte wieder herausgeben. Den schweren Kosten entsprach nicht der verhält- nismässig geringe Gewinn. Als spärlichen Lohn für seinen Kriegs- zug behielt der Landgraf nur die Hälfte des pfälzischen Ortes Umstadt, Schloss Bickenbach(jetzt Alsbacher Schloss) aus erbachischem Besitz und Homburg vor der Höhe, das, ehemals Eppensteinsches Stammgut, den Grafen von Hanau— Münzenberg gehört hatte ¹⁵⁹.
b. Philipp der Grossmütige. Zeit der Vormundschaft ¹⁰0.
Schien durch die Wiedervereinigung des über 20 Jahre in zwei Hälften getrennt gewesenen Landes sowie durch den an ver- schiedenen Punkten erzielten Gebietszuwachs die beste Gewähr für eine gedeihliche Entwicklung der Landgrafschaft gegeben, so wurde doch neue Unruhe heraufbeschworen, da eine Zeitlang die Möglichkeit des Erlöschens des hessischen Mannesstammes sehr nahe gerückt war. Schon im März 1501 ¹61 schlossen die Wettiner, die durch die alte hessisch-sächsische Erbverbrüderung sich als die Erben des ausgedehnten Fürstentums betrachteten, einen Vertrag zu Nürnberg mit Erzbischof Hermann von Köln; sie rechneten also schon ernstlich mit der angedeuteten Aussicht. In der Tat ruhte damals die Selbständigkeit Hessens nur auf zwei Augen; denn, abgesehen von dem Erzbischof Hermann und dem geistes- gestörten Wilhelm I., war der regierende Landgraf Wilhelm II. das einzige männliche Glied des hessischen Fürstenhauses. Seine erste Gemahlin Jolanthe von Lothringen hatte ihm zwar einen Sohn geschenkt, aber der Sohn wurde nur wenige Wochen alt, und die Mutter folgte ihm noch im nämlichen Jahre(1500); auf das Drängen seiner Räte und Stände vermählte sich der Land- graf noch im selben Jahre mit Anna von Mecklenburg, deren ausserordentliche Schönheit zur Zeit der Eheschliessung und später von allen zeitgenössischen Chronisten gerühmt wird, während ihre
155 Zum bair.-pfälz. Erbfolgekrieg vgl. Häusser, Gesch. der rhein. Pfalz, S§. 463— 494.— Ueber den Vergleich mit Erbach 1510 bez. 1527 s. Schneider, Erb. Historie i. Beil. S. 608 n. 71.— Ueber Gross-Umstadt vgl. Wenck, HL I, 623/26.— Ueber Homburg v. d. H. Wenck, HI. I, 621 ff.
1s0 Ueber die Zeit der Vormundschaft s. Schenk zu Schweinsberg, Das letzte Testament Landgraf Wilhelms II. v. H. u. seine Folgen 1876(im An- hang Abdruck des 1. u. 2. Testaments).— IH. Glagau, Anna v. Hessen, die Mutter Philipps des Gr., eine Vorkämpferin landesherrl. Macht(1485—1525) Marburg 1899. Dagegen: Schenk zu Schweinsberg, aus der Jugendzeit Landgr. Philipp d. Gr., in Phil. d. Gr. Beiträge z. Gesch. seines Lebens u. seiner Zeit, herausg. v. h. V. f. d. Gr. H. 1904 S. 73 ff. u. G. Wolkf, Götting. Gel. Anzeigen 1902 S§. 465— 480.— Hess. Landtagsakten, herausg. von H. Glagau, 1. Bd. 1508- 1521. 3
¹161 Diese Vereinbarung ist besprochen von Glagau a. a. O. 19.— Schenk, Beiträge S. 77..


