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Falkensteinschen Erbschaft die Herrschaft Königstein an das Haus. Im Jahre 1433 trat eine Spaltung in 2 Linien ein: Eppenstein— Münzenberg, die den alten Bestand der Herrschaft mit den Land- gerichten Heusels und Mechtilshausen erhielt, und Eppenstein— Königstein. Von der Geldnot der letzten Eppensteiner ist schon gesprochen worden. Gottfried IX. veräusserte das ihm gehörige Vierteil an der Grafschaft Diez und seinen Anteil an Butzbach an den letzten Grafen von Katzenelnbogen. Auch Gottfried X., der letzte, fuhr in der Verschwendungssucht fort und verschleuderte eine Besitzung nach der andern, bis endlich auch an Eppenstein die Reihe kam. Er verkaufte i. J. 1492 die ihm gehörige Hälfte der Herrschaft Eppenstein für 64 000 fl. an den Landgrafen Wilhelm III. von Hessen. Hessen kam dadurch in Besitz der Hälfte von Burg und Tal Eppenstein und an der Obrigkeit des Landgerichts zu Heusels, erhielt aber ganz und ungeteilt den Hof Mechtilshnausen mnit dem Landgericht, die Dörfer Delkenheim, Massenheim, Diedenbergen, Wallau, Breckenheim, Nordenstadt, Igstadt, Medenbach, Wildsassen, Langenhain, Lorsbach, Ober- und Niederliederbach ¹7.
Wilhelm III. hatte ausserdem vom Grafen Philipp II. von Hanau-Lichtenberg die Hälfte von Stadt und Schloss Klingen- berg am Main mit allen Dörfern 1493 gekauft. Dieser Erwerb fiel ebenfalls 1500 an Wilhelm II., wurde aber noch in dem näm- lichen Jahr an die Herrn von Kollenberg und dann an Mainz ver- äussert ¹58.——
Auch Wilhelm II. gelang es, einen Gebietszuwachs der Land- grafschaft zu sichern. Stets treu kaiserlich gesinnt, hatte er für den ihm eng befreundeten Kaiser Maximilian I. sich schon an Kriegszügen in Flandern und Ungarn(Rommel III., 96 f.) beteiligt; in dessen Auftrag griff er auch ein in den bayrisch-pfälzischen Erbfolgekrieg, den um das Erbe des letzten Herzogs von Bayern— Landshut, Georg des Reichen, Kurfürst Philipp von der Pfalz und sein Sohn Ruprecht mit den Herzögen von Bayern— München führten. Die Pfälzer waren nicht gewillt, das bereits besetzte Land herauszugeben, auch nicht auf eine Mahnung des Kaisers. Mit der Vollstreckung der Acht, die deshalb über sie ausgesprochen worden war, ward 1504 ausser den Herzögen von Württemberg und Zweibrücken auch der Landgraf Wilhelm von Hessen beauftragt. Wiewohl er aber sehr tatkräftig mit einem stattlichen Heer von 30 000 Mann zu Fuss und etlichen Tausend Reitern im Odenwald, an der Bergstrasse, an der Nahe und am Rhein(Kaub) eingriff,
¹67 Wenck, Diplomatische Nachrichten von den ausgestorbenen Dynasten von Eppenstein 1775/76.— Eigenbrodt, Urkundl. Nachrichten von den Dy- nasten v. Eppenstein, AHG 1, 497— 540.— Vogel, Beschreibung des Her- zogtums Nassau S. 231— 239. Die andere Hälfte von Eppenstein fiel später (1581) an Mainz.
¹zs K. Dahl, Gesch. u. Topographie der alten Herrschaft Klingenberg 1823. S. 16 ff. Urk. Lit. D


