Gerechtigkeiten darin im Lehensverband zu geistlichen und welt- lichen Herren standen, so hatte der alte Graf Philipp noch zu seinen Lebzeiten sich mit Erfolg bemüht, die Eventualbelehnungen für seinen Schwiegerschn zu erwirken. Am 17. Dezember 1470 räumte er ihm, schon 9 Jahre vor seinem Tode, die Verwaltung der oberen Grafschaft amtsweise unter Vorbehalt jährlicher Ein- künfte ein. 154 Da auch die zweite Ehe Philipps(abgeschlossen 1473 mit der Witwe des Herzogs Otto von Braunschweig), ohne Nachkommen blieb und er am 27. Juni 1479, der letzte männliche Spross seines Geschlechtes, starb(77 Jahre alt), gelangte Land- graf Heinrich III. ruhig in den Besitz der Erbschaft. Seine Nichte Ottilie, die Tochter Philipps des Jüngeren und Gemahlin des Markgrafen Christoph von Baden, wurde durch einen Vergleich ab- gefunden, sie leistete gegen eine Geldsumme auf ihre Ansprüche feierlich Verzicht. ¹55 Unangefochten trat das Haus Oberhessen die Katzenelnbogensche Erbschaft an. Aber nur kurze Zeit sollte Hein- rich III., dem die bedeutende Erbschaft den Beinamen der Reiche eintrug, sich seines neuen Besitzes erfreuen. Er starb 1483 mit IHlinterlassung eines Sohnes, Wilhelms des Jüngeren, und zweier Töchter, Elisabeth und Mechtilde. Die erste vermählte sich mit Johann V. von Nassau, die zweite mit Herzog Johann II. von Cleve. Auf Grund dieser Ehe erhob Johann V. von Nassau beim Tode Wilhelms III., der ohne männliche Nachkommen 1500 starb und ausser seinem väterlichen Erbteil auch die Katzenelnbogischen Besitzungen seinem Vetter Wilhelm II. überliess, gegen die Besitz- ergreifung der erledigten Lehen durch Wilhelm II. Einspruch vor dem Reichskammergericht. Dieser Erbschaftsstreit zog sich über die nächste Generation fort bis zum Jahre 1557.
Als die Katzenelnbogischen Besitzungen i. J. 1479 auf Hessen übergingen bestand die Niedergrafschaft aus dem Amte Rhein- fels und der Vogtei Pfalzfeld(mit den Gerichten St. Goar, Pfalzfeld links des Rheins und den Gerichten Bornisch und St. Goars- hausen rechts des Rheines), aus dem Amt Reichenberg(mit den Gerichten Reichenberg, Nochern, Weyer, Niederwallmenach, Ruppertshofen, Pohl, Nastätten), aus dem Anteil an dem sogen. Vierherrischen, dessen Ortschaften schon oben aufgezählt sind, aus dem Amt Hohenstein(mit den Gerichten Langen- schwalbach, Berstadt, Kemel, Lauffenfelden, Zorn, Niedermei- lingen, Diethard, Hohenstein, Holzhausen auf der Heide), dem Amt Braubach(mit den Gerichten Braubach, Dachsenhausen, Gem- merich, Katzenelnbogen); Ems gemeinschaftlich mit Nassau. Die obere Grafschaft bestand aus Stadt und Amt Darmstadt mit Bessungen, Pfungstadt, Arheilgen, Oberramstadt, Reinheim, Schloss Lichtenberg, der Festung Rüsselsheim, Amt und Schloss Dornberg, der Stadt Grossgerau, Amt und Stadt
14 Wenck, HI. I, 600 f. ”s Wenck, HI. 1, 594.— Rommel, HG III, 63.


