Aufsatz 
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fielen die Erbstücke an die Schwestern des letzten Herrn, des Erz- bischofs Werner von Trier, bezw. deren Männer, Eberhard von Eppstein und Otto von Solms. Abgesehen von der weiteren Zer- splitterung der Ganerbschaft Münzenberg kam Königstein an Eppen- stein, dagegen Lich, Hungen, Laubach an Solms. Ein Viertel von Stadt und Amt Butzbach, das ursprünglich an Eppenstein ge- fallen war, erwarb Philipp von Katzenelnbogen von den stets geldbedürftigen Eppensteinern 1478. 152

Zum Amt Butzbach gehörten Bodenrod, Fauerbach v. d. Höhe, Hoch-Weisel, Langenhain, Maibach, Münster, Ostheim, Ziegenberg, Schloss Philippseck.

e. Uebergang der Grafschaften Katzenelnbogen an Hessen.

So sehen wir den letzten Katzenelnbogener fast bis zu seinem Lebensende tätig für das Wohl seiner Lande, vor allem für ihre Vergrösserung sorgend. Um aber Ansprüche von unberechtigter Seite nicht aufkommen zu lassen und daraus entspringende Streitig- keiten hintanzuhalten, die dem Lande nur Unheil bringen konnten, ordnete Philipp der Aeltere bereits nach dem frühzeitigen Tode seines Sohnes wenigstens teilweise die Nachfolge. Das war not- wendig, um rechtzeitig unerwartete Ansprüche Dritter abzuwehren. 15 Schon bei der Verlobungseiner einzigen Tochter und Erbin Anna mit Heinrich III., dem zweiten Sohn des Landgrafen Ludwig des Friedsamen von Hessen, hatte Philipp das Zugeständ- nis erhalten, dass die hessischen Lande zwischen den beiden ältesten Söhnen geteilt werden sollten; seinem Schwiegersohne sollte eine selbständige fürstliche Stellung gesichert sein, indem sein Vater ihm die Nachfolge in der Hälfte des Hessenlandes zusicherte. Da die Katzenelnbogener Lande neben nicht unbeträchtlichen Lehen grossen- teils aus Allodialgütern bestanden und die beiden Grafschaften selbst nicht unmittelbar vom Reich zu Lehen gingen, also auch an dieses nicht zurückfallen konnten, sondern nur einzelne Stücke, Zölle und

es durch Kauf an Wilhelm den Reichen von Nassau-Dillenburg. Darüber kam es zum Streite mit dem Lehensherrn, dem Erastift Trier, der Diezer Vertrag brachte schliesslich die Teilung zwischen Nassau-Dillenburg u. Trier. Arnoldi. Gesch. d. nass. oran. Länder II, 128.

¹51 Ueber die Herrn von Falkenstein: Eigenbrodt, diplomat. Gesch. d. Dynasten v. Falkenst. AHG 1, I ff.

¹52 Wenck. HI. I, 528 f. UB S. 264 n. 361. AHG 1, 531. Das zweite Viertel ward 1595 von Mainz, das dritte 1629 von Solms-Lich, das letzte 1749 von Solms-Braunfels erkauft. Kleinere Erwerbungen Philipps sind Erzhausen 1445 zur Hälfte von d. Ulnern. Wenck, HL. I, 258; Biebesheim u. Schwanheim 1465 v. Dalberg u. Crumstadt 1465 von den Landschaden v. Steinach, Wenck, HL I, 527; Bischofsheim 1478 zur Hälfte von Gottfr. v. Eppeustein. Wenck, HL I, 530(Die andere Hälfte kommt an Mainz und von diesem 1579 an Hessen.

¹os Kaiser Friedrich III. gab allerdings dem König Georg Podiebrad von Böhmen Anwartschaft auf die Grafschaft in den Jahren 1461 u. 1463. Vgl. Wenck, HL I, 599 u. 613 UB 349, 350. Der Kaiser denkt aber später gar nicht mehr daran diesen zu unterstützen.