— 54—
rod sich zu Gunsten Hessens gegen Geld seiner Güter und Ge- rechtsame in der benachbarten Gegend(Ausbach, Weissenborn im Amt Landeck) trotz des Widerspruchs des Lehensherrn, des Abtes von Hersfeld, begeben hatte. 109
Am 25. Juli 1471 wurde Landgraf Ludwig auf einem Reichs- tag zu Regensburg von Kaiser Friedrich III.— auch in seines Bruders Namen— mit der Landgrafschaft Hessen, der Grafschaft Ziegenhain und Nidda belehnt; gleichzeitig wurde auch die Erb- verbrüderung mit Sachsen und Brandenburg bestätigt. ¹10 Bereits am 8. November 1471 starb Ludwig, erst 33 Jahre alt. Da seine beiden Söhne, Wilhelm I. und Wilhelm II. noch minderjährig waren, führte für sie Heinrich als Vormund die Regierung; stand dieser auch ganz unter dem oft unheilvollen Einfluss seines Rat- gebers Hans von Dörnberg, so konnte sich doch Hessen wenigstens eine Zeit lang einer einheitlichen Regierung erfreuen.
V. Erwerb der Katzenelnbogischen Lande 1479.
Das 15. Jahrh. ist für die territoriale Entwicklung der Landgrafschaft das bedeutungsvollste; denn ausser dem Erwerb der Grafschaften Ziegenhain und Nidda um die Mitte dieses Jahrhunderts brachte das letzte Viertel des Säkulums den Anfall der ausgedehnten katzenelnbogischen Lande.
a. Die Niedergrafschaft.
Dass die Katzenelnboger ihren Ausgang nicht vom Oberrhein- gau nahmen, ist wohl jetzt allgemein anerkannt. Gegenüber der Annahme, das Geschlecht sei in enge Verbindung zu bringen zu den im Oberrheingau als Lorscher Vögten amtierenden Henne- bergern, hat schon Rommel(IX, 376) mit Recht darauf hingewiesen, dass dies im Widerspruch stehe mit dem Wappen der Familie, sowie mit der Tatsache, dass die Katzenelnbogener laut von ihnen ausgestellten Urkunden schon sehr früh im Einrich ¹¹¹ begütert(ca. 1102) erscheinen, während sie südlich des Maines erst im 13. Jahrh. vorkommen(1222 nach Lichtenberg genannt). Der Einrich ist der Gau, der im Winkel zwischen dem südlichen Ufer der Lahn und dem Rhein liegt, östlich an den Niederlahngau, südlich an den Niederrheingau grenzt. Im Westen bildete der Rhein die Grenze, jenseits lag der Gau Trechire. Als Stammvater des Geschlechtes wird Tider angesehen, Vogt des Klosters Prüm im Einrich; urkundlich als erster Angehöriger der Familie be-
10°% Rommel HG III, 69.
¹10 Vgl. Rommel III 43; Lehensbrief bei Estor or. i. p. H. p. 145.
111 Ueber den Einrich Wenck HL I, S. 27 Anm.— Die Gesch- d. Gr. v. Katzenelnbogen ist am ausführlichsten behandelt von Wenck HL I. Bd.; ausserdem vgl. Wörner AHG 12, 211, 441, 594 u. Künzel-Soldan, d. Grossh. Hessen S. 109... 5


