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Inzwischen war aber auch die Fehde zwischen den wider- streitenden Erzbischöfen entschieden zu Ungunsten Diethers, da es Adolf gelungen war, sich nach zwölfstündigem Kampfe am 28. Oktober zum Herrn von Mainz zu machen. Die Parteigänger beiderseits waren der Fehde müde, da sie zufrieden sein konnten mit dem, was sie während des Kampfes der beiden Kirchenfürten als Beute eingeheimst hatten, jeder trachtete es nun in dem künf- tigen Friedensschlusse sich zu sichern. Gerade dieser Gedanke brachte auch bezeichnender Weise die einzige während des ganzen Krieges nachweisbare Annäherung Landgraf Heinrichs an seinen Bruder herbei. Die Triebfeder dazu war lediglich das dynastische Interesse, die Sorge um die Behauptung der mainzischen Ver- pfändungen; ähnliche Befürchtungen hegte auch Ludwig. 106 Der endgültige Friede zwischen den beiden Kurfürsten kam am 5. Oktober 1463 im Felde von Zeilsheim ¹⁰7 zwischen Höchst und Hofheim zu- stande. Friedensvermittler war der alte Bundesgenosse Diethers, Landgraf Heinrich, oder richtiger der den Landgrafen völlig be- herrschende Hofmeister Hans von Dörnberg, der„heimliche“ Land- graf. Dieser Friede verschaffte nun endgültig Adolf von Nassau den unbestrittenen Besitz des Mainzer Stiftes; die mit seinem Gegner getroffenen Abmachungen sind für Hessens Geschichte belanglos. Wichtiger ist es hervorzuheben, dass Landgraf Ludwig seinen Anteil an der Kriegsbeute schon davongetragen hatte durch Eroberung der ihm verpfändeten Orte Hofgeismar, Schöne- berg, Gieselwerder, während die Pfandschaft von Duder- stadt und Gieboldehausen nur auf dem Papiere stehen blieb, und dass Landgraf Heinrich am 6. Mai 1464 auf Grund des Zeils- heimer Vertrages eine neue Verschreibung über Battenberg, Kellerberg, Rosenthal, Melnau und halb Wetter von seinem ehemaligen Gegner Adolf erhielt. Sämtliche verpfändete ober- und niederhessische Aemter blieben bei Hessen, denn Mainz war nicht in der Lage, auch nur eine einzige der übergebenen Pfandschaften an der Lahn und Diemel einzulösen. ¹⁸
Das Mainzer Erastift, das so lange der erbitterte Gegner Hessens gewesen war, ging aus der Fehde verwüstet und ver- kleinert hervor; mit dem geistlichen Ansehen sank nunmehr auch seine weltliche Macht. Eine ähnliche Entwickelung gingen die Hochstifter Fulda und Hersfeld, namentlich das letztere, seitdem Heinrich Friedewald in Besitz genommen und Neidhard von Rom-
10s Vgl. Brief Heinrichs an seinen Bruder Ludwig vom 11. Febr. 1403. Beil. 19 bei Gundlach.
107 Der Zeilsheimer Vertrag ist abgedruckt bei Gundlach als Beil. 6. Dort ist in Anm. 219 ausführl. Literatur über den Vertrag angegeben. Ueber die Tätigkeit des eigentl. Friedensvermittlers Hans v. Dörnberg Gundlach S. 55 ff. Die Urkunde vom 6. Mai 1464 Gundlach Beil. 7..
ios Vgl. Rommel HG V, 634.— Gundlach a. a. O. S. 59 f. Die Aemter gingen 1583 durch den Vertrag von Merlau in unumschränktes hessisches Eigentum über, indem der Erzbischof Wolfgang sie für unablösbar erklärte, so lange der hessische Mannesstamm blühe.


