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vorgezeichneten, von den Menschen vervollkommneten Bahnen zogen bereits im Mittelalter grosse Heerstrassen. Freilich waren es nicht Landstrassen nach moderner Auffassung. Der so gut wie gar nicht künstlich hergerichtete Strassenkörper zeigte lediglich durch Geleisespuren die Richtung an. Selbst innerhalb der Ort- schaften war Beschotterung oder Pflasterung eine Seltenheit; für den Verlauf der Strassen ist bezeichnend, dass sie vorzugsweise auf der Höhe, vielfach auf der Wasserscheide entlang geführt wurden, da die breiten, flachen Täler zu leicht der Ueber- schwemmung ausgesetzt waren. Auf solchen Strassen gelangte man aus der offenen, langgestreckten Rheinebene über Frankfurt durch die Wetterau nach Friedberg. Ein Arm der Strasse führte von da nach Giessen und von hier aus, dem Zuge der Lahn und der Ohm, aber nicht ihren Tälern folgend, über Marburg und Kirchhain nach Treisa, um dann an der alten Malstätte am Spiesse mit der von Friedberg am nördlichen Hang des Vogelsberges über Grünberg, Alsfeld und Ziegenhain herankommenden Strasse sich wieder zu vereinigen und dann auf Kassel zuzuziehen. Die erst- genannte Strasse führt die Bezeichnung„durch die langen Hessen“, im Gegensatz zur zweiten, die„durch die kurzen Hessen“ genannt wurde. In Alsfeld zweigte seinerseits ein anderer Arm ab, der in Hersfeld die aus dem Kinzigtale herankommende Strasse aufnahm und dann nach Osten— Thüringen— weiter führte.
Welcher Art der Verkehr war, der sich in dieser Zeit auf jenen Strassen bewegte, abgesehen von den Heereszügen der Grafen, Landesherrn, Kaiser, geht aus den Bezeichnungen Elisabethenstrasse und Weinstrasse hervor, die dem über Marburg führenden Zweig eigen waren. Pilger waren es, die zum Grabe der heiligen Elisabeth wallfahrteten; daneben belebten Weinfuhren vom Rhein nach Norddeutschland die Strasse. Es sind jahrhundertelang die gewöhn- lichen Handels- und Verkehrsstrassen zur Frankfurter Messe gewesen und geblieben, die die Kaufleute nicht bloss von Thüringen und der unteren Eibe her benutzten, sondern auch von Schlesien, Polen und Russland her. Diese Verkehrszüge stellen so die Lebens- adern der Landgrafschaft dar, auf denen Waren aus der Fremde ins Land gebracht oder auch nur durchgeführt und Erzeugnisse des eigenen Landes zum Absatz nach aussen verfrachtet wurden. Von einer Verwertung dieser Herrschaft über die vom Verkehr nicht leicht zu umgehenden Strassen im fiskalischen Sinne in Ge- stalt von Durchgangszöllen hören wir'unter Wilhelm II. und Philipp dem Grossmütigen. Der sogenannte Guldenzoll(das Recht von Kaiser Max im Jahre 1505 verliehen), wonach von jedem Fuder Wein, das durch hessische Gebiete ging, ein Gulden erhoben werden durfte, wurde zum Aerger der Nachbarn unter genaue Kontrolle. genommen und verschaffte dem Landesherrn zu einer Zeit, in der es noch keine regelmässige Besteuerung gab, mit den Erträgnissen


