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Grafschaft hatten die Ziegenhainer gegen 1200 vermutlich durch Kauf erworben. Schon seit längerer Zeit war das nachbarliche Verhältnis zwischen Hessen und Ziegenhain besser, zuletzt waren aus den erbitterten Feinden Freunde geworden. Die Beziehungen wurden allmählich immer enger. Der letzte Ziegenhainer Graf Johann der Starke war schon aus verschiedenen Ursachen(vor allem für geleistete Vorschüsse) Ludwig I. zu Dank verpflichtet und hatte bereits im Februar 1437 einen Erbvertrag zu Gunsten von Hessen geschlossen. Als Johann nun am 14. Februar 1450 starb, ging die vereinigte Grafschaft Ziegenhain-Nidda im Ein- verständnis mit den Aebten von Fulda und Hersfeld als Lehens- herrn auf Ludwig I. von Hessen über. Von Hersfeld wurde die Lehensherrschaft erteilt über Stadt und Grafschaft Ziegenhain, über Traisa, Neukirchen, Schwarzenborn, Gemünden an der Strasse und eine Anzahl Dörfer an der Schwalm; von Fulda über Graf- schaft, Burg und Stadt Nidda, die fuldische Mark in der Wetterau, Burg Stormfels, Stadt Rauschenberg, die Vogteien von Kraienfeld und Burghards, die Hälfte von Ober-Aula und andere von Fulda herrührende, bereits in hessischem Besitz befindliche Güter, die Stadt Alsfeld mit dem in der Nähe gelegenen Schloss Altenburg, Burg und Stadt Spangenberg, Gericht Schemmernmark und Schloss Ziegenberg, Kloster Heyda unweit Morschen und Gericht Heringen mit einigen Dörfern*s.
Abgesehen von der erheblichen Gebietsvergrösserung, die durch diesen Erwerb die Landgrafschaft Hessen erfuhr, wurden die bisher getrennten Teile des Territoriums zu einem Ganzen zusammengeschlossen; der nördliche Teil bekam mit dem süd- lichen Zusammenhang. In dem hessischen Gebiete eingesprengte Besitzungen anderer Herren, namentlich von Mainz gab es noch; gerade diese hatten aber jetzt nur mehr wenig zu bedeuten, da ja sonst der Einfluss des Erastifts sieghaft zurückgedrängt war. Trotz dieser ziemlich ganz erzielten Geschlossenheit hatte aber die Landgrafschaft, entsprechend den sonstigen territorialen Ver- hältnissen Deutschlands, gar viele Nachbarn, darunter zum Teil recht missgünstige. An der langgestreckten Ostgrenze sehen wir Hessen im nördlichsten Teil an das Herzogtum Braunschweig grenzen, daran schloss sich das im Mainzer Besitz befindliche Eichsfeld; es folgten die Landgrafschaft Thüringen und die Gebiete der Abteien Hersfeld und Fulda; dieses ist von Hessen geschieden durch Görzische und Riedeselsche Aemter; eingesprengt war dort die fuldische Enklave Herbstein. Im Süden lag die in viele
es Die Geschichte der Grafen v. Ziegenhain-Nidda behandelt Rommel HG 1, 127, 206— 209, 316, 321 Anm. 154— 156, 251, 253; II, 294— 98, 313 bis 315 Anm. 128— 131.— Vgl. Küch a. a. O. S. 168 f.— Die Urkunden bei Wenck HI. III, 229— 56 aus den Jahren 1434— 1455, Lehenbrief von Hers- feld 6. 5. 1434 n. 282, von Fulda 13. 11. 1450 n. 298.— Verzicht der Grafen Hohenlohe 12. 7. 1495 n. 310, Waldeck 23. 7. 1495 n. 311.— Ueber Nidda s. Rommel HG I, 317 Anm. 251 u. Schmidt, Gesch. d. Gr. Hessen II, 121.


