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In den Streitigkeiten der Grafen von Henneberg-Schleusingen und der Herzöge von Sachsen wurde er zum Schiedsrichter erwählt, nach dem Tode Albrechts II. schlug ihn der Kurfürst von Branden- burg, Friedrich I., zum Kaiser vor. Nicht ohne Einfluss war diese geachtete Stellung des Landgrafen und damit seines Territoriums auf die zahlreichen und bedeutungsvollen Erwerbungen, die unter seiner Regierung eintraten. Nach dem Aussterben der Herren von Schöneberg wurde die Herrschaft Schöneberg bei Hofgeismar 1428 gewonnen, sowie die erbliche Schirmvogtei über Hersfeld 1432 erreicht, wodurch das hessische Gebiet an der Fulda und damit die ganze südliche und östliche Grenze des Territoriums gesichert wurden. Die Stifter Korvei und Höxter begaben sich 1434 in den Erbschutz des Landgrafen ⁴, im Jahre 1435 erhielt dieser die Schirmvogtei über sämtliche in Hessen gelegene mainzi- schen Besitzungen, im Jahre 1419 bezw. 1433 wurden ihm die unter Hermann verlorenen Werraplätze Eschwege, Sontra, Wan- fried wieder eingeräumt?s. Mit den thüringischen Städten Salzungen, Nordhausen, Erfurt und Mühlhausen schloss er 1447 Schutzver- träge, zahlreiche kleinere Herren unterwarfen sich freiwillig als Lehensleute dem Landgrafen ⁰, so trugen die Herren v. Plesse, die früher lange zwischen Braunschweig und Hessen schwankten, das Haus und die freie Herrschaft Plesse(nördlich von Göttingen a. d. Leine), freiwillig auf und nahmen sie vom Landgrafen als erbliches Mannlehen; ihnen folgten die Rabe von Kalenberg a. d. Diemel bei Warburg, die Herren v. Uslar mit der Herrschaft Gleichen bei Plesse*ũ.
Für die Ausgestaltung des Territoriums der Landgrafschaft war jedoch die einschneidendste Erwerbung die der Grafschaft Ziegenhain und Nidda. Es ist schon ver- schiedentlich darauf hingewiesen worden, wie misslich es war, namentlich in Zeiten von Fehden, dass sich die genannte Graf- schaft breit zwischen die beiden Teile von Hessen, Oberhessen und Niederhessen, lagerte, zumal wir ihre Herren vielfach auf der Seite der Gegner des Landgrafen, vor allem auf der von Mainz, fanden. Unter Lehen und Schutz von Hersfeld und später Fulda stehend, hatten diese Grafen östlich und westlich der Schwalm früh festen Fuss gefasst; mit Oberaula und Schwarzen- born grenzte zuletzt ihr Gebiet im Osten an Hersfeld, mit IIaina und Rauschenberg im Westen an Oberhessen; ihre süd- lichsten Punkte waren einerseits Staufenberg(nordöstlich von Giessen) und die Grafschaft Nidda in der Wetterau mit den Aemtern Nidda, Bingenheim und Lissberg. Die letzgenannte
34 Zu Schöneberg Rommel, HG II, 280.— Hersfeld Rommel II, Anm. 8. 204 u. Küch a. a. O. S. 168.— Korvei u. Höxter Rommel II, 292 u. Küch S. 169.
5s Küch a. a. O. S. 157 bez. 170.— Friedensburg a. a. O. S. 227.
96 Rommel HG II, 286 ff.
Rommel HG II, 308.


