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c. Erwerb von Ziegenhain und Nidda.
Der Nachfolger Hermanns des Gelehrten, sein jüngster Sohn Ludwig, war erst 11 Jahre alt, als sein Vater starb(1413). Die Belehnung mit der Landgrafschaft Hessen empfing er auf dem Konzil zu Konstanz am 25. Mai 1417 durch Kaiser Sigismund ⁰¹.
Auch unter ihm lebten verschiedene Male die alten Streitig- keiten mit Mainz wieder auf. Viel mehr als die nie fehlenden und stets als Vorwand benutzten kleinen Grenzirrungen und der Streit um die geistliche Gerichtsbarkeit ist es die Konkurrenz um die politische Einflusssphäre und militärische Machtstellung ge- wesen, die zwischen beiden Territorialmächten noch einmal nach langen Vorbereitungen, häufigen Vermittelungsversuchen und klei- neren Fehden i. J. 1427 einen Entscheidungskampf herbeifährte. Konrad III. von Mainz wusste vor allem in den Stiftern Fulda- und Hersfeld, sowie in Waldeck Einfluss zu gewinnen ⁰² und brachte nochmals ein grosses Bündnis von Fürsten und Herren zusammen; trotzdem gelang es dem Landgrafen doch bereits 1427(23. Juli), seine Gegner zwischen Fritzlar und Englis entscheidend zu schlagen. Mochten auch unter Ludwig später noch weitere Kämpfe mit Mainz auszufechten sein, die zu neuen Verträgen führten, grundlegend für das Verhältnis zwischen Landgrafschaft und Erzstift in den kom- menden Zeiten war der nach jenem Erfolg abgeschlossene Ver- gleich; darnach durften Laien keine Klagen wegen weltlicher Dinge bei geistlichen Gerichten anhängig machen und Geistliche auf solche Klagen keine Vorladungen ergehen lassen. Das Streben des Erz- stifts nach territorialem Uebergewicht in Hessen ist end- gültig vereitelt, der hessische Einfluss gelangt in den Stiftern Hersfeld und Fulda wie in Waldeck wieder zu ganz neuer Bedeutung. In hartem, vieljährigem Ringen war endlich eine schärfere Schei- dung zwischen landesberrlicher und geistlicher Gewalt durchgeführt, und, was noch als grösserer Gewinn einzuschätzen ist, es hatte sich allmählich in Hessen das Wesen der Landeshoheit und der Be- griff eines eigentlichen Staatswesens klarer herausgebildet?³. Fort- gesetzt glückliche Kämpfe und tatkräftige, mehrhundertjährige An- strengungen der hessischen Fürsten hatten zu diesem Ergebnis geführt.
Bekannt ist, wie allgemein die Achtung und das Ansehen war, in dem Ludwig I., der Friedfertige zubenannt, gestanden.
Schmidt, Gesch. d. Grossh. Hessen II, 113 u. 133 ff.— Scriba, Hess. Reg. n. 1834.— Wenck, HL III, UB III, 212, 222, 224 S. 262. 275, 276.
91 Altmann, Regesten K. Sigmunds n. 2342. vgl. n. 2356(Bestätigung des Privilegs de non evocando).— Ueber Ludwig I. vgl. Diemars Artikel in ADB Jachtr. u. F. Küch, eine Quelle zur Gesch. d. Landgr. Ludwig I. ZHG 43, S. 144 ff.
²2 Siehe Küch, ZHG 43, 158 ff.— W. Auener, Konrad II. v. Mainz u. s. Reichspolitik(1419— 1434) Diss. Halle 1908.
²s Heppe, Kirchengesch. v. Hessen I, 39; Rommel, HG II, 272.— Küch a. a. O. 164 ff.(über den mit Mainz geschlossenen Vergleich).— W. Anener a. a. 0.


