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seits erst nach dem oben genannten Zeitpunkte die Rede sein. In den endlosen Kämpfen wusste Adolf nach und nach alle Gegner des Landgrafen gegen diesen in Bewegung zu setzen. Ein mächtiger Bund von Fürsten und Rittern stand gegen Hermann im Felde; westfälische, hessische, waldeckische Ritter waren in der Gesell- schaft der Falkner gegen Hessen geeint, gemeinsame Sache mit dem Mainzer machten Fulda und Hersfeld, der Erzbischof von Köln, die Bischöfe von Münster, Osnabrück und Paderborn. 8s Zu allem Unglück waren auch die niederhessischen Städte untreu geworden, hatten sich geweigert das Ungeld zu zahlen und einen Aufstand begonnen.8t Nur durch die Vermittelung des Markgrafen Balthasar von Thüringen und Meissen und mit Verhängung der härtesten Strafen über die Schuldigen war der Landgraf Herr der Bewegung geworden.
Wie sonst schon eine Spaltung im Erastifte zwischen zwei Anwärtern dem Landgrafen den Kampf sehr erleichtert hatte, so bot also jetzt umgekehrt der kriegerische Gegensatz zwischen Land- graf Hermann und dem Adel und den Städten seines Landes, ebenso wie seine Verfeindung mit mächtigen Nachbarn dem über- aus klugen Erzbischof Adolf von Nassau erwünschte Gelegenheit, auf den Untergang des hessischen Staates hinzuarbeiten.
Am bedenklichsten war die Lage Hermanns i. J. 1385.85 Alle früheren Unternehmungen schienen dem planvollen Vorgehen der Gegner in diesem Jahre gegenüber nur schnell geplante und rasch ausgeführte Plänkeleien. Lange und sorgsam vorbereitet sollte der Feldzug dieses Jahres den aller Anhänger und Freunde ent- blössten Landgrafen durch das Aufgebot all seiner Gegner nieder- werfen; auch Balthasar v. Thüringen stand auf der Seite der Feinde Hessens. Kassel wurde zwar unter persönlicher Leitung Hermanns tapfer verteidigt, aber dennoch konnte der Landgraf bei seinen zahlreichen Feinden nicht auf dauernd erfolgreichen Widerstand hoffen und sah sich deshalb zu einem Vergleich unter harten Be- dingungen genötigt. Ausser anderen Zugeständnissen musste er versprechen, die geistlichen Gerichte nicht hindern zu wollen, und sich verpflichten 20 000 fl., zu bezahlen, wofür er Grebenstein, Im- menhausen und Wolfhagen verpfändete 86. Friedlich wurde des- halb die Stimmung des Erzbischofs gegen Hessen doch nicht; wie hören von einem Vertrag aus dem Jahre 1385 und 1387, in dem er mit mehreren Verbündeten bereits ausmachte, wie das Land
ss Friedensburg a. a. O. S. 71— 85 für die Ritter; 85— 96, 113 f. für die Städte; 96— 110 für die Fürsten.
34 Wie durch Hereinziehung der hess. Ritterschaft in die Vereinigung der Bürgermeister jener Städte, die im Vollgefühl ihrer bürgerl. Freiheit sich geeinigt hatten, das Ungeld nicht zu zahlen, die bisherige Stellung des Adels geändert und der Grund zu einer ständischen Verfassung gelegt wurde, zeigt Schulz a. a. O. S. 86 ff., 100 ff.:
ss Friedensburg für das Jahr 1385 S. 121 ff.
ss Friedensburg für den Vergleich S. 130 ff. u. 149 ff.


