Aufsatz 
Einzelbild herunterladen

18

lahngau und am Rhein, jene vorzugsweise im fränkischen Hessen- gau begütert; namentlich in der Zeit Heinrichs IV. wussten diese Grafenfamilien eine grosse Selbständigkeit sich zu erringen, wobei sie ihr Lehen beinahe als Allode betrachteten. Aber nur kurze Zeit stehen die beiden nebeneinander. Nach dem Tode des Grafen Werner IV., des Letzten seines Stammes(gest. 25. Jan. 1121) ²², der gewöhnlich nach seinen schwäbischen Besitzungen W. v. Grüningen genannt wird, erscheint Graf Giso IV. als Erbe des wernerischen Hauses und nennt sich, wie jene es schon getan, nach dem zur Erbschaft gehörigen Gudensberger Schloss Graf von Gudensberg. Worauf das Erbrecht dieses Hauses beruhte, ist ungewiss. Nur ein Jahr später(nach dem Tode jenes Giso 1122) sehen wir Ludwig III. von Thüringen, den späteren ersten Land- grafen, als Gemahl Hedwigs, der einzigen Tochter Gisos IV., im Besitze aller gisonischen und wernerischen Güter derGisoni- schen Erbschaft.

Aus der Gisonischen Heirat stammen also die schon genannten Besitzungen am Rhein, besonders die Burgen Bilstein, Wied, Alt- und Neuwindeck a. d. Sieg, Gericht und Burg Neuerburg im Engersgau, Braubach ²³, dazu verschiedene Allode an der Lahn, besonders Marburg nebst den sog. 4 Hausdörfern, wahrscheinlich auch das anstossende Gericht Kaldern, ferner ganz isoliert die Burg Grünberg, zuletzt die Burg Nordeck mit Allendorf a. L. und Winnen ²*. Dazu kamen als mainzische Lehen die Grafschaft Maden, die Vogteien über Wetter, Fritzlar, Breitenau und Hasungen, von der Reichsabtei Hersfeld die dortige Domvogtei.

b. Vereinigung Hessens mit Thüringen.

Es liegt in den Verhältnissen begründet, dass sich das mächtige thüringische Fürstengeschlecht bestrebte, in Hessen eine ähnliche Stellung zu erringen, wie es sie kraft kaiserlicher Ver- leihung in seiner Heimat einnahm. Die zersplitterte Lage des Mainzischen Besitzes in Hessen und die durch Teilungen herbei- geführte Schwäche der meisten einheimischen Grafengeschlechter erleichterten diese Bestrebungen. Das landgräfliche Haus dehnte seine Besitzungen durch Ankauf und Anlage von Burgen und Städten immer mehr aus; zu seinen Vasallen gehörten fast alle mächtigen Geschlechter des Landes. Heftigen Widerstand bei

²²2 Er trug seine sämtlichen Güter zwischen Rhein, Main und Werra. dem Erzstift Mainz zu Lehen auf(Guden, cod. dipl. Mog. I, 59 u. 397). Viel- leicht gelangte dieses auch damals erst zu seiner Lehenshoheit über die nieder- hessische Grafschaft Maden.

²3 Landau a. a. O. Diese Besitzungen am Rhein werden in der thüring. Zeit durch Ludwig d. Fr. u. seine Tochter Jutta an Erzbischof Philipp von Köln 1188 verkauft; urkundl. Nachweise bei Ilgen u. Vogel S. 210 Anm. 1. Vgl. auch die Erläuterungen zum geschichtl. Atlas der Rheinprovinz von Fabricius.

²¹ Schenk zu Schweinsberg, Beiträge zur althessischen Territorialge- schichte AHG XIII, 439 445.