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und sächische Richter gelassen haben, ertrugen nur widerstrebend die Herrschaft der fränkischen Grafen zu Gudensberg. Schon öfters hatte sich der Unmut gegen die lastende Fremdherrschaft in Un- botmässigkeit Luft gemacht. So erklärt sich der Kampf von Kon- rads Bruder Eberhard, dem Nachfolger in der hessischen Grafen- würde und auch in den anderen Stellungen, mit den Sachsenher- zogen Heinrich und Otto; es war ein Kampf des fränkischen und sächsischen Stammes. Trotz verschiedener Friedensschlüsse glimmte die Missstimmung wie ein Feuer unter der Asche weiter, bis nach dem letzten, mit dem Tode Eberhards endenden Kampfe durch einen Machtspruch des Königs aus dem sächsischen Hause der Engersgau von Hessen abgelöst wurde; später fiel er grösstenteils an Paderborn, auch Mainz fasst in Nordhessen festen Fuss. Hessen selbst kam in der Zeit Ottos I. ganz in die Hände eines, vielleicht auch mehrerer Amtsgrafen des Königs.

Es kommt nun die Zeit, in der sich die alte Gauverfassung auflöste, besonders trifft diese Auflösung in dem sächsischen Hessengau ein. Ganze Bezirke werden den Gauen entfremdet, vor allem durch die geistlichen Stifter Mainz, Paderborn, Fulda, Hersfeld. In derselben Richtung wirkt das immer tiefer greifende Lehens- wesen. Einzelne Centrichter wussten die Grafenwürde erblich an sich zu bringen, auch das bisher auf königliche Verleihung be- ruhende Amt des Grafen von Gudensberg wurde erblich. Als solche Grafen, die um diese Zeit in den hessischen Gauen begütert sind und den Namen haben, nennt Rommel(h. G. 1. Bd.) die von Battenberg, die Ahnen der Grafen von Ziegenhain, die des Itter- gaues, die Grafen an der Werra. Die Inhaber der Grafschaft im fränkischen Hessengau(nach Eberhard) kennen wir nur teilweise; die Lehensherrlichkeit über das Land die Grafschaft Maden hatte Mainz an sich gebracht, das ausserdem eigenen Besitz auf hessischem Boden zu erwerben verstand. Namentlich hat Kaiser Heinrich II. durch seine reichen Schenkungen an Kirchen viel zur Zersplitterung Hessens beigetragen; damals ist vor allem das Erastift Mainz in den hessischen Ländern hoch gekommen. Im allgemeinen sind die Nachrichten über jene Zeit höchst mangelhaft...

Aus dem Dunkel, das für das Ende des 10. und den Anfang des 11. Jahrh. über Namen und Persönlichkeit der in den hessischen Gauen herrschenden Grafen gebreitet ist, treten erst zur Zeit Kaiser Konrads II. zwei Grafengeschlechter deutlicher hervor, die sog. Grafen Werner und die Gisonen ²i, diese zunächst im Ober-

2²¹ Ueber die Grafen Werner u. die Gisonen vgl. Wenck, HL III, 11 ff- Rommel, HG 1I, 159 163, 198 203. Schenk zu Schweinsberg, das wernerische Grafenhaus. Korresp.-Blatt d. deutsch. Gesch. V. 1875 n. 7. Landau(ZHG IX, 314 ff.), Der Uebergang d. gisonischen u. wernerischen Besitzungen auf d. Landgr. v. Thüringen. IIlgen u. Vogel a. a. 0. S. 204, Anm. 3. Eine Stammtafel der Werner entwirft Rommel, HG I, Anm. S. 142, eine solche der Gisonen I, Anm. S. 149, auch Wenck, HL III, 90. Vebe Werner III. u. IV. vgl. Becker in der Mitt. d. oberhess. G. V. 9. Bd., 2