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F. Anfang des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr beginnt Sonnabend den 6. April mit der Aufnahmeprüfung neuer Zöglinge, bei deren Anmeldung Geburts⸗ und Impfſcheine, ſowie Zeugniſſe über den früher genoſſenen Unterricht vorzulegen ſind. Die allgemeine Verſammlung wird Montag den 8. April von Vormittags 9 Uhr an in der Aula des Gymnaſiums abgehalten.
Das jährliche Schulgeld am hieſigen Gymnaſium beträgt
in Sexta und Quinta 8 Thaler,
in Quarta und Tertia 10„
in Secunda und Prima 12„ und wird vieteljährlich erhoben. Als Aufnahme⸗ oder Eintrittsgeld ſind von dem einzelnen Schüler drei Thaler zu entrichten. Geſuche um Erlaß ſind bei dem Director einzureichen, der dieſelben aber nur dann höheren Orts zur Genehmigung empfehlen kann und darf, wenn die betreffenden Schüler einer derartigen Vergünſtigung würdig ſind und die nachgemieſenen Verhältniſſe der Eltern Berückſichtigung verdienen.
„Auswärtige Eltern, welche ihre Söhne dem hieſigen Gymnaſium anvertrauen wollen, werden erſucht, ſich wegen geeigneter Unterbringung derſelben an den Director oder einen Lehrer der Anſtalt zu wenden. Auch iſt dringend zu wünſchen, daß von außen kommende Zöglinge nur in ſolchen Familien untergebracht werden, in denen ſie vollſtändige Verpflegung finden. Die Unterbringung auf ſogenannte„halbe Koſt“, d. h. daß die Schüler in ihrer Wohnung nur Frühſtück und Mittagstiſch, nicht aber auch Abendbrod haben, führt zu Unzu⸗ träglichkeiten. Noch weniger erſcheint es zuläſſig, daß ſolche Schüler in einem Hauſe nur Wohnung und Frühſtück erhalten, das Mittags⸗ und Abendbrod aber auswärts in einer Reſtauration oder einem Wirthshauſe nehmen.“
Die in den einzelnen Klaſſen zu gebrauchenden Lehrbücher ſind in der hieſigen Buch⸗ handlung vorräthig. Ein Wechſel tritt nur in den oberen Klaſſen bezüglich der Klaſſiker ein. Zum Gebrauche in der Klaſſe werden nur die correcten und billigen Texte der B. G. Teub⸗ ner'ſchen Verlagshandlung zu Leipzig zugelaſſen.
Zu der öffentlichen Pruͤfung und Schulfeier beehrt ſich der unterzeichnete Director die Eltern und Zöglinge, ſowie alle Freunde der Erziehung und des Unterrichts im Namen der
Anſtalt ergebenſt einzuſaden. Weilburg, den 18. März 1872. Dr. Schmitt.


