Bericht über das Schuljahr 1863— 64.
I. Lehrverfaſſung. A. Fehrercrolleginn.
Im Lehrercollegium ſind Aenderungen nicht eingetreten. Dieſes beſteht ſonach außer den beiden Religionslehrern, Herrn Pfarrer Ohly für den evangeliſchen und Herrn Piarrer Mayer für den katholiſchen Religionsunterricht, zur Zeit aus:
1) Director Oberſchulrath Dr. Schmitt, Ordinarius in I. 2) Profeſſor Krebs, Ordinarius in II.
3) Profeſſor Schend.
4) Profeſſor Francke, Ordinarius in III.
5) Profeſſor Schulz.
6) Profeſſor Stoll, Ordinarius in IV.
7) Conrector Ilgen, Ordinarius in V.
8) Conrector Becker, für franz. und engl. Sprache.
9) Collaborator Brandſcheid, Ordinarius in VII.
10) Collaborator Ricker, Ordinarius in VI. 11) Hilfslehrer Sauer. 12) Zeichenlehrer Maler Durſt.
13) Tanz⸗ und Turnlehrer Liebich.
14) Reitlehrer Stroh, zugleich für das Gymnaſium zu Hadamar.
Von literariſchen Arbeiten der Lehrer ſind zu erwähnen:
1) Von Profeſſor Stoll: Handb. der Religion der Griechen und Römer für Gymnaſien. 5. Aufl. Leipzig bei Teubner. 2) Von demſelben: Anthologie griechiſcher Lyriker ꝛc. 3. Aufl. Hannover bei Rümpler.
B. Unterricht.
Der füͤr das Schuljahr auf Grund des allgemeinen Lehrplans von dem Lehrercollegium entworfene und von Herzoglicher Landesregierung genehmigte beſondere Unterrichts⸗ und Stundenplan iſt im Ganzen zur Ausführung gekommen.
Vom Unterricht im Griechiſchen ſind im Ganzen nur zwei Schüler befreit geweſen.
Am Unterricht in der hebräiſchen Sprache, deren Kenntniß jedoch nur von künftigen Theologen und Philologen bei der Maturitätsprüfung erwartet wird, betheiligten ſich 19 Schüler.
Engliſchen Sprachunterricht, der aber nicht obligatoriſch iſt, nahmen im Ganzen 17 Schüler.
In welchen Klaſſen und Disciplinen, in wie vielen wöchentlichen Lehrſtunden ꝛc. die ein⸗ zelnen Lehrer unterrichtet haben, ergibt ſich aus nachſtehender Ueberſicht der behandelten Lehr⸗ gegenſtände.


