Aufsatz 
Höhere Bürgerschule zu Grünberg in Hessen. Festschrift zur Einweihung des neuen Schulgebäudes am 23., 24. und 25. September 1911 / zusammengestellt von Angelberger
Entstehung
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nötig, in Quinta und den nächſten Klaſſen das fehlende Penſum (Rechnen, Deutſch) nachzuarbeiten, was bei zwei Lehrkräften kaum möglich war. In ſeiner Sitzung vom 2. April 1900 be⸗ ſchloß daher der Gemeinderat, an der Schule noch einen zweiten akademiſch gebildeten Lehrer(natürlich auf Koſten der Stadt) anzuſtellen, was allerdings wegen Mangels an verfügbaren Lehrkräften vorläufig nicht eintreten konnte, und erſt am 7. Ja⸗ nuar 1901 wurde endlich cand. phil. Wagner als wiſſenſchaft⸗ licher Hilfslehrer durch Großh. Miniſterium hierher entſandt.

Eine weitere Anderung im Lehrkörper der Schule brachte im Juli 1901 die Erkrankung des Religionslehrers, Herrn Pfarrer Koch, der am 11. November 1901 der Anſtalt durch den Tod entriſſen wurde. Seinen Bemühungen haben wir die Grün⸗ dung der Schule mit zu verdanken, gerne hat er ſich den häufigen Vikariaten der erſten Jahre unterzogen, 25 Jahre hat er ſich dem Dienſte der Anſtalt gewidmet. Bereits im Auguſt 1901 wurden die beiden Religionsſtunden von Pfarrvikar Römheld über⸗ nommen, für den im Juli des folgenden Jahres Pfarrer Schmidt in das Kollegium eintrat.

Am 23. Mai 1901 ſchloß der Gemeinderat mit dem hieſigen Turnverein einen Vertrag ab, in dem dieſer ſeine neu erbaute Turnhalle gegen eine beſondere Vergütung den Schulen zur Be⸗ nutzung während der Turnſtunden überläßt. Einem großen Mißſtand war hiermit abgeholfen; denn gar oft mußte das Turnen vordem ausfallen, namentlich im Winter, da wir zu dieſem Unterricht ſeither auf den Schulhof angewieſen waren.

Eine wohltuende und ſegensreiche Förderung erfuhr die Schule durch das Geſetz vom 11. Mai 1901, betr. die Höheren Bürgerſchulen, indem die Organiſation der Anſtalt und ihre ge⸗ ſetzlichen Grundlagen eine genaue Regelung fanden. Nach Ar⸗ tikel 1 dieſes Geſetzes haben die Höheren Bürgerſchulen die Auf⸗ gabe, eine über die Ziele der Volksſchule hinausgehende Bil⸗ dung zu gewähren und ihre Schüler gegebenen Falles zum ſpä⸗ teren übertritt in höhere Lehranſtalten vorzubereiten. Der Lehrplan wird nach den örtlichen Bedürfniſſen feſtgelegt und ſoll ſich in der Regel an die Lehrpläne der Realſchulen anſchließen. Die Koſten werden gedeckt durch Schulgeld, Beiträge der Ge⸗ meinde und des Staates. Während letzterer ſeither, den Verhält⸗ niſſen der Gemeinde entſprechend, nur unſtändige Zuſchüſſe in vereinzelten Jahren gewährte(an Grünberg während einiger Jahre 300 Mark), wurde jetzt beſtimmt: der Staat leiſtet Zu⸗ ſchüſſe 1. in Form von einmaligen Bewilligungen an beſonders bedürftige Gemeinden; 2. durch Beſtreitung der Vergütungen und der Gehalte der akademiſch gebildeten Lehrer, ſoweit die⸗ ſelben den Betrag von 1700 Mark jährlich überſteigen; 3. durch

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einigermaßen nachkommen, ſo war es beim Fehlen einer Sexta

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