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dauernde Turnspiele der verschiedensten Art auszuführen. Letzteren wohnten zum öfteren der Vorstand bei und nahm mit Vergnügen das grosse Interesse wahr, mit welchem sich die Jugend an den gut geleiteten Spielen beteiligte. Auch im Winter wurde meistens die letzte Viertelstunde des Turnunterrichts zu solchen Spielen verwandt, wie sie der etwas beschränkte Raum der Winterturnhalle ausführbar erscheinen liess.
Die Zahl der vom Turnen dispensierten Schüler betrug neun.
Jede Abteilung hat wöchentl. 2 Stunden Turnunterricht. Herr Schneider.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Eine Verfügung Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 25. April 1884 J. N. L. 1546 ordnet die Schulferien in folgender Weise: Zu Pfingsten den Sonnabend vor und den Mittwoch nach dem Feste frei.
Im Sommer 4 Wochen beginnend mit dem 1. Montag im Juli. „ Herbst 2„„„„ Sonntag der Michaeliswoche. Zu Weihnachten 2„„„„ 23. Decbr. mittags.
„ Ostern 2„„„„ Palmsonntag.
Eine Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten vom 10 Juni v. J. teilt einen Erlass des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 30. März 1884 mit, die zur Erleichterung von Schülerfahrten genehmigten Fahr⸗ preis-Ermässigungen betreffend; nach derselben tritt diese Erleichterung schon ein, wenn eine solche Schülergesellschaft aus mindestens 10 Personen(einschliesslich der begleiten-⸗ den Lehrer) besteht. In solchem Falle können die Teilnehmer der Reise auf ein Militär⸗ billet befördert werden. Schüler unter 10 Jahren können je zwei auf ein solches Billet fahren. Dasjenige Betriebsamt, bezw. diejenige Direktion, in deren Bezirk die Reise angetreten wird, erteilt die Bewilligung der Fahrpreis-Ermässigungen für die ganze vom Staat verwaltete Beförderungs⸗Strecke.
Durch Verfügung Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 7. März d. J. S. 1029 wurde angeordnet, dass der Schulactus zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kai- sers am 21. März abgehalten werde.
Eine weitere Verfügung der resp. Behörden, das Schulgeld betreffend, siehe unter VII. Mittheilungen an die Eltern.
III. Chronik der Schule.
Das nunmehr verflossene Schuljahr begann am 24. April v. J. Dasselbe wurde an diesem Tage in gewohnter Weise in gemeinsamer Versammlung der Lehrer und Schüler mit Gesang, Gebet und Ansprache eröffnet. Zugleich wurden die 47 neueintretenden Schüler, welche am 23. April die Aufnahme-⸗Prüfung bestanden hatten, in die Anstalt aufgenommen, nachdem sie zuvor durch Handgelöbnis versprochen hatten, die ihnen in vorgeschriebener Weise bekannt gemachten Schulgesetze treu zu halten. Bei diesem Schulactus waren auch die in's neue Schuljahr übertretenden früheren Schüler zugegen, damit auch ihnen die zur Aufrechthaltung von Zucht und Ordnung in und ausser der Schule und zur Förderung und Erhaltung des Fleises und der Aufmerksamkeit der Schüler als notwendig erkannten Anordnungen und Vorschriften, sowie das früher von


