Aufsatz 
Plinius der Jüngere und Cassiodorius Senator : kritische Beiträge zum 10. Buch der Briefe und zu den Varien / von Ludwig Schaedel
Entstehung
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nicht ſo unbefangen von den merkwürdigen Tieren dabei fabuliert würde ¹), ſo könnte man dem großen Allegoriſten hier ſchon den Redaktionsſcherz einer zeitgeſchichtlichen Anſpielung zutrauen. Vorher liegen die offiziellen Schreiben, worin die Verhandlungen zwiſchen Theodahad und Juſtinian geführt wurden, wobei der eigentliche Hauptdiplomat Petrus(über dieſen ſ. VII) nur beiläufig genannt wird: hier iſt denn begreiflich Prokop viel lehrreicher als Senator, dem das dienſtliche Geheimnis Zurückhaltung auferlegte). Dann folgt lib. X, 31 die kraftvolle Proklamation König Wittichs; ep. 32 eine durchaus würdig gehaltene Bitte des neuen Gotenkönigs um Frieden von Juſtinian, wohl während des 3monatl. Wafefenſtillſtandes erlaſſen, Anf. 538; weiterhin Empfehlungsſchreiben für die Überbringet dieſes Schreibens an den byzantin. magister officiorum(ep. 33), die italiſchen Biſchöfe um Unterſtützung(ep. 34) und an den Präfekten von Theſſalonika, woraus hervorgeht, daß die Geſandtſchaft auf der via Egnatia, nicht zur See reiſte.

Viel eingehender als dieſe letzten Königsſchreiben zeigen uns die des praef. praet.(alle folg. epp. aus lib. XII) die Gotenherrſchaft in extremis und führen uns viel weiter in ihr letztes Ringen. Die höchſte Anſpannung aller finanziellen Kräfte, Var. 12, 10, und, was für eine verſtändige Verwal⸗ tung darin liegt, größte Schonung der Bewohner, Var. 12, 7, zeigt ſich als Zweck vieler Erlaſſe. Schon ep. 5 des XII. Buchs kündet eine Erleichterung ausgeſchriebener Naturallieferungen in Bruttien und Lucanien an, da dieſe durch den numerosus exercitus, der zur Verteidigung der respublica auf⸗ geboten war, ſehr verwüſtet worden ſind, ſodaß ſelbſt eine Volkserhebung drohte. Dieſer Erlaß muß in den allerletzten Zeiten Theodahads erfloſſen ſein, als er das intereſſante, ihm durch einen Hebräer gelehrte Schweineorakel ausführte, von dem Prokop erzählt(bell. Goth. I, 9), als das gotiſche Heer nach Regata zur Volksverſammlung zog und der Süden nach Evermunds Abfall ohne Deckung blieb). Noch immer blieb die civile Verwaltung kurze Zeit(Prok. I, 15 Schluß) in gotiſchen Händen, als die Küſte ſchon von Beliſars Heere beſetzt war(Var. 12, 14. 15).¹) In 12, 11 werden die Römer durch eine Getreidelieferung bei guter Stimmung erhalten; aber auch ſich ſelbſt vergißt der König Theodahad, dieſer elende Schlemmer, nicht, und in dieſe Zeit fallen Senators Wein- und Käſebriefe (12, 4. 12). Der Kirche wird durch(ep. 23) Reſtitution genommener Kirchengüter geſchmeichelt, und ep. 20 zeigt eine noch großmütigere(oder klügere?) Schenkung. Dann werden 12, 17 Vorkehrungen für beſſere Befeſtigung Ravennas getroffen, und man muß ſich jetzt Rom belagert denken. Daß aber jener Fortifikationsbefehl einem siliquatarius(Steuerbeamten) erteilt werden ſein ſoll, giebt, wenn es nicht Name iſt, der Konjektur Raum. Aus ep. 1618, die den Zug des Königs nach Rom betreffen und an gotiſche Behörden Roms gerichtet ſind, darf nicht geſchloſſen werden, daß die Stadt noch in gotiſcher Gewalt geweſen ſei, ſondern nur, daß dieſe Behörden mit ihren Kanzleien nach der Räumung Roms thunlichſt ihren Pflichten weiter oblagen. In dieſem Sinne iſt es zu verſtehen, wenn ep. 18 und 19 die Herrichtung guter Heerſtraßen auf Rom für den königlichen Heerzug(ambulent commeantium greges) befiehlt), ſowie einer Brücke, deren augenblickliche Wichtigkeit Prok. I, 17 zeigt. Und da nicht

¹) Sein Atem heile Kopfweh u. dgl.!

²) Derartige Erwägungen bezeichnet praef. lib. XI des praef. praet. secretum dicitur quod tumultuosis actionibus verberatur.

³) Jordanes, cp. 60, Theodahadus Evermund generum suum cum exercitu ad fretum direxit. Dem Prokop die Nachricht zu glauben, die Goten hätten Neapel mit ſtarker Beſatzung gehalten, verbietet ſich durch die von ihm berichtete Thatſache, daß ſie die Mauer der noch kleinen(6 Xi e irHay okodey, Prok. I, 8) Stadt nur mit Hilfe der treuen Juden beſetzen und verteidigen konnten. In Neapel wird wohl auch der treue Reſt von Evermunds Heere geſtanden haben. Rhetoriſch über Neapel Var. 6, 23: multitudo civium.

¹) Die Verlegenheit der ravennatiſchen Kanzlei über die Grenzen ihres Machtbereichs zeigt ſich in 12, 10 u. 16, wo Datum Und genaue Adreſſe fehlen. Ein ähnliches Zeugnis der damaligen Unſicherheit iſt 12, 5 rerum domini, was nicht(wie früher!) zwei Regenten, ſondern die Zeit, wo die Goten Theodahads Abſetzung betrieben, bezeichnet.

) In ep. 18 ziehe ich ſtatt des gekünſtelten und ſolöciſtiſchen contrabium contrarium vor: die Brücke ſoll breit ſein: quam gratum est in pontibus contrarium non tremere. Genfer Ausg.«trabem; vel trabium; al. contractumꝰ.

VI)