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Ferien-Ordnung 1907/08.
Osterferien: 14 Tage vom Sonntag Palmarum ab. 24. März bis 7. April.
Pfingstferien: Vom Sonnabend vor bis zum Mittwoch nach Pfingsten. 18. bis 22. Mai einschließlich.
Sommerferien: 4 Wochen vom Sonnabend vor dem ersten Sonntag im Juli ab,
und außerdem der auf diese Zeit folgende Montag. 6. Juli bis 5. August einschließlich.
Michaelisferien: 14 Tage vom Sonntag nach der Michaeliswoche ab. 29. September bis 13. Oktober.
Weihnachtsferien: 14 Tage vom Mittag des 23. Dezember bis 6. Januar einschließlich.
Nähere Bestimmungen.
1. Der auf die Ferien folgende Montag ist zur Aufnahmeprüfung sowie zu etwaigen Mitteilungen an die am Orte anwesenden Schüler zu verwenden.— Der Schulunterricht ist am Dienstag Morgen zu beginnen.
2. a) Der Unterricht ist am Mittage des 23. Dezember zu schließen.— b) Den nicht am Orte anwesenden katholischen Schülern ist am 7. Januar Urlaub zu erteilen, soweit der Tag zu ihrer Rückreise erforderlich ist.
PFällt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, so ist mit dem Schulunterricht erst am folgenden Dienstag zu beginnen.
Das neue Schuljahr beginnt am 8. April. An diesem Tage haben sich die der Realschule bereits angehörenden Schüler um 8 Uhr in ihren Klassenzimmern einzufinden, die zur Aufnahme in die Klassen VI—U. II angemeldeten(mit Abgangszeugnissen versehen) um 8 Uhr im Singsaal, die in die unterste Vorschulklasse eintretenden Knaben um 11 Uhr in der Aula.
Der regelmäßige Unterricht beginnt Dienstag, den 9. April, für die Realschule um 8 Uhr, für die Vorschulklassen um 9 Uhr.
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