Aufsatz 
Vorbereitung und Begründung des städtischen Volksschulwesens in Frankfurt am Main
Entstehung
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Die Mitteilungen, die von der Schule an die Eltern gelangen, wollen diese, mit ihrer Unterschrift versehen, gefälligst umgehend an den Direktor zurückgehen lassen. Da sich mehrfach Eltern verwundert darüber ausgesprochen haben, daß solche Benachrich- tigungen von der Schule nicht öfters an sie gekommen seien, so wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem Wunsche der Behörde von diesem Mittel nur Gebrauch gemacht wird, wenn es ganz unerläßlich erscheint. Das Verlangen danach wird auch ohne Zweifel mehr und mehr schwinden, je reger sich der persönliche Verkehr zwischen Schule und Haus gestaltet, der durch jene Einrichtung regelmäßiger Sprech- stunden nicht nur ermöglicht, sondern auch gefördert werden sollte.

Durch die Verlegung des Konfirmandenunterrichts auf den Nachmittag ist eine größere Freiheit in der Wahl des Zeitpunktes für die Konfirmation gegeben. Wir müssen trotzdem bitten, daß die Schüler während des Aufenthaltes in der Untersekunda nicht den Konfirmandenunterricht besuchen, da sonst leicht eine Uberbürdung eintreten kann; es wird der pfarramtliche Unterricht am besten in das Schuljahr verlegt, in dem der Schüler die Obertertia besucht.

Bei Schulversäumnissen, die durch Krankheit veranlaßt sind, muß spätestens am zweiten Tage von den Eltern oder deren Stellvertreter dem Klassenlehrer Anzeige gemacht. werden. Für jede andere Schulversäumnis muß vorher bei dem Direktor die Genehmigung nachgesucht werden.

Den Zuschriften der Behörde entsprechend nimmt die Schule Bedacht, die ihr übergebene Jugend schon frühzeitig bei den sich ergebenden Anlässen im Unterricht auf- zuklären über die unheilvollen Folgen unangebrachten Alkoholgenusses. Das Elternhaus, das sie in der ihm geeignet erscheinenden und bei ihm liegenden Weise darin unterstützt, erweist seinen Kindern, sich selbst und dem Gemeinwohl den größten Dienst. Wir wollen nicht unterlassen, auf die diesbezüglichen Abschnitte des bei den Eingängen vom königlichen Provinzial-Schulkollegium in Abschnitt IIa unseres vorletzten Programms unter dem 19. Oktober 1904 aufgeführtenGesundheitsbüchlein, das bei Springer in Berlin in 10. Auflage erschienen ist, auch in diesem Jahre wieder ausdrücklich aufmerksam zu machen.

Um das Verhältnis der Realschule als höherer Lehranstalt mit sechsjährigem Lehr- gang zu den höheren Lehranstalten mit neunjährigem Lehrgang für das Elternhaus ver- ständlicher zu machen und äußerlich zu kennzeichnen, haben wir in diesem Jahre für unsere Klassen dieselben Benennungen eingeführt, die an den neunklassigen Schulen für die entsprechenden Jahrgänge gebräuchlich sind. Ich bringe dies hier zur Sprache, um die falschen Anschauungen über unsere neuen Klassenbezeichnungen zu beseitigen, die wiederholt mir entweder selbst begegnet oder doch zu meiner Kenntnis gekommen sind. Wir haben also keine Klasse eingebüßt, wenn wir heute die früher sogenannte Prima nicht