— 29—
lichen Nachhilfeunterricht erteilt.1) Von der Anerkennung, die ihre Arbeit und die Organisation der Schule bei den Eltern fanden, zeugt eine von mehr als 300 Eltern unter- schriebene Eingabe, in der sie im Jahre 1814 baten, die Anstalt in ihrer bisherigen Form bestehen zu lassen.
Wenn auch die Eltern, die das segensreiche Wirken der neuen Schule an ihren Kindern sichtbar verspürten, dankbar anerkannten, was der Staat mit seiner Einrichtung geleistet hatte,— bei den berufenen Vertretern der Bürgerschaft fand die Regierung noch immer kein Verständnis für die Notwendigkeit städtischer Volksschulen, keinen Dank für das Vollbrachte. Als die gewählte Vertretung der Bevölkerung im Departement Frankfurt, der Departementsrat, zusammenberufen wurde, ließ ihr der Präfekt v. Günderrode eine Übersicht zugehen über das, was die Regierung bisher für das Departement geleistet hatte. Mit freudigem Stolz wies er darauf hin, wie dem alten Schulelend in der Stadt Frankfurt, jetzt ein Ende gemacht werde, und dankbar gedachte er des regen Anteils, den der Groß- herzog persönlich an der Reform des Schulwesens genommen hatte. Er fand mit seinen Ausführungen keinen Widerhall. Die Frankfurter Vertreter überreichten eine sehr aus- führliche Denkschrift, in der sie alle ihre Beschwerden zusammengestellt hatten. Auch die schon im Gange befindliche Verstaatlichung des Volksschulwesens fand keine Gnade vor ihren Augen:„Daß das frankfurtische Schulwesen einer so großen, besonders einer so kostspieligen Reform bedürfe, wie solche jetzt durch die Regierung in Angriff genommen ist“, leugneten sie. Daß Stadt und Staat ein Interesse daran haben, für eine gute Erziehung der künftigen Bürger zu sorgen, daß das hierzu angelegte Geld reiche Zinsen trägt, auch schon im materiellen Sinne des Wortes, das vermochten sie nicht einzusehen. Sie wünschten, es sollte bei dem alten Zustand mit den konzessionierten Privatschulen bleiben. Das kostete nichts, und die Lehrer blieben hübsch abhängig von den Launen des Publikums. Bei diesem guten alten Betrieb brauchten die einen nicht zu fürchten, daß„das Volk“ zuviel lernte, und die anderen konnten ihre Kinder, so oft es ihnen beliebte, der Schule und ihren Aufgaben unbehelligt entziehen, um sie für ihr Geschäft und Gewerbe zu benutzen.
Wie war doch Frankfurts Bürgervertretung himmelweit entfernt von jener hohen Auffassung, die Dalberg über die Bedeutung der Schule hatte ²*), von dem sittlichen Ernst, mit dem die von ihm Berufenen sich„der heiligen Sache des Unterrichts“³) widmeten!
Als nun Dalberg Frankfurt verließ ⁴) und hinter ihm sein Großherzogtum zusammen- brach, da schien es wirklich, als sollte alles, was von ihm für das Bildungswesen Frank- furts geleistet war, vernichtet werden. Die verbündeten Monarchen, deren Truppen am 2. November 1813 Frankfurt besetzt hatten, übertrugen bis zur endgiltigen Beschlußfassung über das fernere Schicksal der Stadt ihre Regierung dem provisorisch errichteten„General- gouvernement für das Großherzogtum Frankfurt und das Fürstentum Isenburg“. Ihm war der Senat unterstellt, der sofort wieder in Tätigkeit trat.
¹) Außerdem erteilten sie, ebenfalls unentgeltlich, an vier tüchtige Schüler der obersten Klasse Privat- unterricht, um diese zu Lehrern heranzubilden, denn zu der von Dalberg geplanten Errichtung eines Lehrer- seminars in Frankfurt war es noch nicht gekommen. Auch in freistädtischer Zeit blieb dieser Plan unausgeführt.
²) Siehe oben Seite 9.
³) Siehe oben Seite 18.
¹) Am 20. September 1813.


