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Solange aber Dalberg die Behörden der ehemaligen Reichsstadt in Wirksamkeit ließ und darauf verzichtete, die Durchführung seiner modernen und wohlwollenden Ab- sichten zu erzwingen, so lange blieb es auch auf dem Gebiet des Volksschulwesens bei dem alten Schlendrian, und die schönen Worte der Schulordnung über das Ansehen des Lehrers, seine Berufsfreudigkeit, sein freundschaftliches Verhältnis zu den Schülern, die Anerkennung, die er bei den Eltern finden würde, das alles blieben nur leere Worte. Die Schulordnung vom Jahre 1810 war ein Schlag ins Wasser.
Unter diesen Umständen wurde für die Frankfurter Schulbehörde die Sorge immer dringender: woher soll der Nachwuchs kommen für die„deutschen Schullehrer“? Die neue Schulordnung stellte höhere Anforderungen als bisher an den, der eine Quartier- schule übernehmen wollte. Wenn er nicht auf der Universität oder wenigstens auf dem Gymnasium sich humanistische Bildung angeeignet hatte, sollte er an einem Lehrerseminar oder der Frankfurter Musterschule seine Ausbildung erhalten haben: nur solchen wollte man in Zukunft seitens des Konsistoriums eine Schulstelle übertragen. Das war ja der Haupterfolg Günderrodes und Hufnagels gewesen, als sie es durchgesetzt hatten, daß in Zukunft der Handel mit den staatlich konzessionierten Schulen aufhörte. Starb ein „deutscher Schullehrer“, so sollte nach jenem Ratsbeschluß vom 23. November 1797 seine Schulkonzession seitens der Stadt von den Hinterbliebenen für den Preis von 300 Gulden angekauft werden. Das Konsistorium setzte dann von den vorhandenen Bewerbern den
am geeignetsten scheinenden in die Schule hinein; genau so,— um einen oben heran- gezogenen Vergleich weiter durchzuführen— wie gegenwärtig bei neu errichteten Apo-
theken auch nur noch eine Personalkonzession erteilt wird. Beamte wurden die Lehrer damit noch keineswegs: sie blieben Gewerbetreibende, angewiesen auf die Erträgnisse des Schulgelds. Aber damit war doch, immerhin der erste Schritt zur Verstaatlichung der Volksschulen getan. Und wenn Günderrode und Hufnagel in dieser Richtung nicht hatten weiter arbeiten können, dann lag das eben daran, daß sie in diesen Zeiten finanzieller Nöte und geschäftlichen Niedergangs in Frankfurt es nicht unternehmen durften, mehr zu fordern. Ob sie allerdings schon jetzt ihren Plan hätten durchführen können, erscheint, mehr als fraglich, wenn man an die Schwierigkeiten denkt, die nachher der Verwirk- lichung dieses Gedankens entgegengesetzt wurden und die nur die Regierung eines souve- ränen Fürsten so leicht überwinden konnte.
Einstweilen hatten sie sich damit begnügt, aus einem der Stadt zugefallenen Ver- mächtnis und privaten Zuwendungen im Jahre 1803 eine Schule zu begründen, die als Vorbild für die Volksschulen Frankfurts dienen sollte:„die Musterschule“. Sehr schnell aber war diese Anstalt aus dem ihr gesteckten Rahmen herausgewachsen und hatte sich zu einer Realschule für die Kinder des gehobenen Bürgerstandes entwickelt— sie ist das heutige„Realgymnasium Musterschule“. War die Schule somit ihrem ursprünglichen Zweck untreu geworden, so wollte man sie doch wenigstens für die Heranbildung neuer Volksschullehrer benutzen: die Schulordnung vom Jahre 1810 verlangte ihre Absolvierung von dem Bewerber um eine Quartierschule in Frankfurt, falls er nicht humanistisch ge- bildet war oder ein auswärtiges Seminar besucht hatte.
Darüber allerdings gaben sich auch Günderrode und Hufnagel gar keiner Täuschung hin, und offen haben sie es ausgesprochen: unter den obwaltenden Verhältnissen hatte der Volksschuldienst in Frankfurt garnichts Verlockendes, und man konnte nicht erwarten,


