Aufsatz 
De vi, quam habet integer pulchri decorique sensus ad rectos mores, ad cognitionis cultum vitaeque suavitatem generosam
Entstehung
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süddeutschen Staaten besondere Mittelanstalten zwischen Schule und Univer- sität bestehen, in die Mitte des Gymnasiums selbst, sowohl die Studienzeit verhältniſsmäſsig so beengt, als auch die Lectionen für altelassisches Studium so verringert, dafs sogar der prajectirte achtjährige Studienplan Rlumpp's, der als das Minimum des Humanismus sich geltend macht, noch zehn wöchentliche lateinische Stunden mehr verlangt, und dafs die Nassauischen Gelehrtensehulen in Vergleich mit allen Anstalten Deutschlands die wenig- sten elassischen Unterrichsstunden und die meisten Realien in sich schlieſsen; aber dessen ungeachtet ruhet intensiv die ganze wissen- sehaftliche Bildung unserer Anstalt auf der altelassischen Literatur, dem Grundpfeiler der Gelehrtenbildung für das gesammte neue Europa. In dieser Bezichung sagt das höchste landesherrliche Organisations-Edict v. 24. März 1317, in dem Lehrplane für das Gymnasium§. 2: Den Namen eines Ge- «lehrten bedingt die classische Bildung. Das Studinm der griechischen und römischen Classiker ist hier der eigentliche Bildungsstoff.) Dafs neben der allgemein menschlichen die besondere Bestimmung unserer Schüler zu höhe ren Staatsdienern aller Art, aufser der Dildung der Erkenntniſs- und Ur- theilskräfte, auch vielfache ästhetische und sittlich-religiöse Grundlagen er- halte, beweiset der jährliche Lehrplan mit allen seinen versehiedenen Uebun- gen. Wer sich über die Verhältnisse des hiesigen Gymnasiums zu auswär- tigen Anstalten weiter unterrichten will, wird dazu hinreichenden Stoff finden in der Schrift des Directors: Beiträge zur Vermittelung widerstrebender Ausichten über Verfassung und Verwaltung deutscher Gymnasien. Weilb. D. Lanz, 1855. Hft. 1. 2. Das zweite Heft zeigt durch den speziellen Titel: Das Herzoglich Nassauische Landes-Gymnasium zu Weilburg, nach seiner jetzigen Verfassung und Verwaltung,» die nähere Beziehung.

Obgleich Stipendien nur äuf der Akademie ertheilt werden können, so werden doch in neuester Zeit seit wenigen Jahren für unbemittelte künftige Theologen katholischer Confession schon auf dem Gym- nasium, aber nur erst in den beiden oberen Classen, nach vorhergegangener Bewährung in Fortschritten, Fleifs und Betragen, aus dem hbetreffenden Rirchenfonds durch Herzogliche Landesregierung, auf Antrag des Gymnasiiua,