— 78— IV.
Schulpruͤfung, Schulfeierlichkeit und Anfang des neuen Lehrcurſus.
Die oͤffentliche Schulpruͤfung findet Statt den 18. und 19. Maͤrz, Vormit⸗ tags von 8— 11, und Nachmittags von 2— 5 Uhr; der Anfang wird mit den untern Klaſſen gemacht..
Die Schulfeierlichkeit wird den 21. Maͤrz nach der hier beigefuͤgten Ord⸗ nung gehalten; der Anfang iſt Nachmittags 2 Uhr.
Sowohl zur Pruͤfung, als zur Feierlichkeit, werden die Aeltern der Zoͤg⸗ linge und alle Freunde der Jugendbildung und des oͤffentlichen Unterrichts ehrer⸗ bietigſt eingeladen.
Die Ferien dauern bis zum 13. April.
Diejenigen Schuͤler, welche ſich zur Aufnahme in das Paͤdagogium melden, werden den 13. April, von 7 Uhr Morgens an, nach Vorzeigung ihrer Geburts⸗ ſcheine und Zeugniſſe, im Schulgebaͤude gepruͤft.
An eben demſelben Tage, Morgens 10 Uhr, verſammeln ſich ſaͤmmtliche Schuͤler im Pruͤfungsſaale zur Anhoͤrung der Schulgeſetze; darauf wird denſelben die Ordnung der Lectionen bekannt gemacht.„
Der neue Lehrcurs beginnt den folgenden Tag, den 14. April, Morgens
7 Uhr, in allen Klaſſen. Muth, Rector.


