Aufsatz 
Geometrische Aufgaben und Beispiele in rationalen Zahlen
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Kundmachung über den Anfang des Schuljahres 190 /1902.

Die Schüleraufnahme findet im 2. Termine statt Montag, den 16. und Dienstag, den 17. September 1901, an welchen Tagen die Auf- nahmsprüfungen zum Eintritte in die I. Classe, die Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen und auch die Aufnahmsprüfungen der an keinem Gymnasium eingeschriebenen Privatschüler zum Eintritte in eine höhere Classe abgehalten werden.

Alle in das Kaiser Franz Joseph-Gymnasium neu aufzunehmen- den Schüler haben in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen und den Tauf- oder Geburtsschein, jene Schüler, welche in die erste Classe eintreten, das vorschriftsmäßig ausgestellte Zeugnis der Volksschule, Schüler, welche in höhere Classen eintreten, alle er- worbenen Zeugnisse mitzubringen.

Bei der Aufnahmsprüfung in die I. Classe, welche im ersten Ter- mine Montag, den 15. und Dienstag, den 16. Juli, im zweiten Termine Montag, den 16. und Dienstag, den 17. September und zwar schriftlich an den genannten Tagen um 10 Uhr, mündlich nachmittag um 2 Uhr abgehalten wird, ist jenes Maß von Wissen in der Religion erforder- lich, welches in den ersten vier Jahrgängen der Volksschule erworben werden kann, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen Sprache und der lateinischen Schrift, Kenntnis der Formenlehre der deutschen Sprache, Fertigkeit im Zergliedern einfacher bekleideter Sätze, Be- kanntschaft mit den Regeln der Rechtschreibung und ihrer Anwen- dung beim Dictandoschreiben. UÜbung in den vier Grundrechnungs- arten in ganzen Zahlen.

Schüler, die nach Mähr.-Schönberg nicht zuständig sind, haben 2 K Lehrmittelbeitrag zu entrichten.

Neu aufzunehmende Schüler zahlen 4 K Aufnahmstaxe.

Das Schulgeld beträgt für ein Semester am Untergymnasium 20, am Obergymnasium 30 K.

Das heilige Geistamt wird Mittwoch, den 18. September 1901 in der Klosterkirche um 8 Uhr abgehalten.

Nach dem heil Geistamte werden den Schülern in den Classen- zimmern vom Classenvorstande die Disciplinarvorschriften vorgelesen und die Stundeneintheilung mitgetheilt.

Mähr.-Schönberg, den 13. Juli 1901.

Dr. Leopold Rotter.