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5. Die Creizenach⸗Stiftung
iſt eine Wittwen⸗ und Waiſenkaſſe für die Hinterlaſſenen der dazu berechtigten Mitglieder des Lehrer⸗Collegiums und eine Hülfskaſſe für ſämmtliche an der Schule wirkende Lehrer und Lehrerinnen im Falle der Erkrankung oder bei körperlichen Leiden. Sie wird in ihrer ſtatutenmäßigen Wirkſamkeit durch die ihr im Jahre 1873(zum Andenken an den am 6. Juni deſſelben Jahres ver⸗ ſtorbenen, um unſere Schule und insbeſondere um die Creizenach⸗Stiftung hochverdienten Herrn B. H. Goldſchmidt) von dem Herrn Leopold B. H. Goldſchmidt zu Paris mit weſſentlich gleichem Zwecke als Annex beigefügte B. H. Goldſchmidt⸗Stiftung in erwünſchter Weiſe gefördert. Wir geben am Schluß dieſes Programmes ein Verzeichniß der im Laufe des Jahres bei der Creizenach⸗Stiftung eingegangenen Geſchenke, Vermächtniſſe und Gaben, und indem wir für dieſelben im Namen der Schule unſern herzlichſten Dank ausſprechen, empfehlen wir die Förderung dieſer wohlthätigen Anſtalt den Freunden und Gönnern unſerer Schule auf das Angelegentlichſte.


