Aufsatz 
Geschichte der Mainzer Höheren Mädchenschule während der ersten 25 Jahre ihres Bestehens . 1889-1914
Entstehung
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Beide haben in unſerm Schulorganismus eine Stelle gefunden, weshalb wir näher auf ſie eingehen müſſen.

Die Gründung einer Studienanſtalt in Darmſtadt und Mainz mit der⸗ Die Honbbere Aufgabe, beſonders begabten Mädchen Gelegenheit zur Ablegung der Reife⸗ 4 prüfung zu geben ſeither kamen hierfür nur die höheren Knabenſchulen in Betracht hatte die Großh. Regierung bereits in denRichtlinien angekündigt. Allein ehe man der Verwirklichung dieſes Gedankens näher treten konnte, mußten ſich die Schülerinnen der 10ſtufigen Höheren Mädchen⸗ ſchule die erforderliche Vorbildung erworben haben. Dieſe Bedingung war im allgemeinen Oſtern 1913 erfüllt; damals wenigſtens konnte den aus der 1. Schulklaſſe Austretenden zum erſtenmal das Zeugnis ausgeſtellt werden, daß ihre Ausbildung der durch eine militärberechtigte Realſchule übermittelten Bildung entſpreche. Demnach reihte ſich von Oſtern 1913 an nicht mehr die unterſte(4.) Seminarklaſſe an die oberſte Schulklaſſe an, ſondern die unterſte Klaſſe der Studienanſtalt mit der BezeichnungOberſekunda(Ila). Sie bildet mit der ſich anſchließenden Ib und Ia letztere muß allerdings Oſtern 1915 erſt noch errichtet werden den Zſtufigen Oberbau, die Studienanſtalt, wenn man es nicht vorzieht mit dieſem Ausdruck die ganze 13ſtufige Lehr⸗ anſtalt zu bezeichnen, wie ſie uns hier und in Darmſtadt fortan entgegentritt.)

Bei ihrer Eröffnung am 1. April 1913 hatte die Oberſekunda 20 Schülerinnen.

Maßgebend für den Anterricht in den 3 Klaſſen des Oberbaus iſt die auf Seite 60 abgedruckte Stundentafel.

Die erſte Reiſeprüfung wird Oſtern 1916 abgehalten werden.

Von vornherein hatte die Großh. Regierung eine gewiſſe Verſchmelzung de Veſhneegung von Seminar und Studienanſtalt ins Auge gefaßt, derart, daß ſich nur Smdienanſtalt. eine Oberſchule auf der 10ſtufigen Höheren Mädchenſchule aufbauen ſollte. Nunmehr hat ſich jene ſo geſtaltet, daß die Studienanſtalt ſowohl die zu⸗ künſtigen Lehrerinnen als auch die mit dem bloßen Reifezeugnis ſich begnügenden Mädchen 3 Jahre lang zu gemeinſamem Anterricht vereinigt. Für beide Schülerinnengruppen iſt in den beiden erſten Jahren der Lehrplan ganz der gleiche.

Ein kleiner Anterſchied tritt erſt in der la zu Tage, wodie Pädagogik und in mäßigem Amfang die Anterrichtsunterweiſung für die ſpäteren Lehrerinnen

2) Von uns wird nach wie vor nur der Oberbau als Studienanſtalt betrachtet. 59