Erſatz iſt an ihre Stelle der wahlfreie zweiſtündige Lateinunterricht getreten, der in der 1. Klaſſe der Höheren Mädchenſchule beginnt und in den drei Klaſſen des Oberbaus fortgeſetzt wird; die erfolgreiche Beteiligung an ihm gewährt auf der Hochſchule dieſelben Rechte und Erleichterungen wie der wahlfreie Lateinunterricht der Oberrealſchule.
Hand in Hand mit der Reform der Höheren Mädchenſchule ging die des
Das 4. Geminar⸗Lehrerinnenſeminars. Der erſte Schritt in dieſer Angelegenheit war die
jahr.
Zwei neue Schulgattungen.
Einführung des 4. Seminarjahrs auf Grund miniſterieller Verfügung vom 1. Februar 1909. Hiernach ſollten die 3 erſten Jahre des Seminarbeſuchs fortan der allgemeinen Bildung, das 4. aber weſentlich der theoretiſchen und praktiſchen Pädagogik und Didaktik ſowie der Vorbereitung für das Lehramt dienen. In einer„Wiſſenſchaftlichen Abſchlußprüfung“ gegen Ende des 3. und einer„Fachprüfung“ gegen Ende des 4. Jahres ſollte die Schülerin zuerſt ihre allgemeine Bildung und alsdann ihre Lehrbefähigung nachweiſen. Dieſe Neuerung mußte natürlich ſowohl auf den Lehrplan als auch auf die Prüfungsordnung von Einfluß ſein.
Was erſteren betrifft, ſo waren auch in der unterſten Seminarklaſſe an Stelle des Rechnens bereits Oſtern 1900 Geometrie und Algebra getreten, mit 4 Stunden wöchentlich; von Oſtern 1910 an aber wurde der ganze Seminarunterricht ebenfalls nach einem von der oberſten Schulbehörde ge⸗ nehmigten bergangslehrplan erteilt. Dieſer blieb bis zur Errichtung der Studienanſtalt(vergl. S. 50) in Kraft.
Durch Allerhöchſte Verordnung vom 23. Dezember 1911 war inzwiſchen auch eine neue Prüfungsordnung für die Anwärterinnen für das Lehramt an Höheren Mädchenſchulen erlaſſen worden, nach der die erſte Wiſſenſchaftliche Abſchlußprüfung im März 1912, die erſte Fachprüfung am 20. und 21. Februar 1913 abgehalten wurde. Oſtern 1912 gingen demnach ausnahmsweiſe einmal keine Schülerinnen aus dem Lehrerinnenſeminar ab. Den Bemühungen der Großh. Regierung war es zu danken, daß Heſſen und Preußen ſich mit Gültigkeit vom 1. Januar 1912 aufs neue zu gegenſeitiger Anerkennung der Seminarprüfungszeugniſſe verpflichteten.
Zwei neue Schulgattungen hat die Reform des höheren Mädchenſchul⸗ weſens ins Leben gerufen: Die Studienanſtalt und die Frauenſchule.
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