6. Vom Beginn der Schulreform bis zum 25. Jahrestag der Gründung der Höheren Mädchenſchule (1909- 1914).
Anlgemeines über Der letzte Abſchnitt unſrer Schulgeſchichte ſteht im Zeichen der Amgeſtaltung
die Umgeſtaltung
des höheren des höheren Mädchenſchulweſens. Es kann jedoch nicht unſere Aufgabe ſein, Maycenu auf deren Arſachen hier näher einzugehen und dann weiterhin zu zeigen, wie ſie ſich, angebahnt durch den Kaiſerlichen Erlaß vom 18. Auguſt 1908, zunächſt
in Preußen und dann in den übrigen Bundesſtaaten nach und nach vollzogen
hat; vielmehr ſtellen wir unſre Lehranſtalt in den Mittelpunkt der folgenden Darſtellung und verſuchen es, den Einfluß der in unſrem engeren Vaterlande
zu Tage getretenen Neuerungsbeſtrebungen auf die weitere Entwicklung und
innere Ausgeſtaltung der Nainzer Höheren Mädchenſchule zu veranſchaulichen.
Die iüneepaunz Eingeleitet wurde in Heſſen die Reform, ſoweit ſie ſich auf die Höhere Maher Sseren Mädchenſchule bezog, durch eine Verfügung Großh. Miniſteriums vom Maädchenſchule. 2. März 1909, die den Lehrkörpern der fünf Vollanſtalten empfahl, ſich bis zum 1. September 1900— ſpäter wurde die Friſt bis zum 1. Januar 1910 hinausgeſchoben— über alle von der preußiſchen Reform berührten Fragen
zu äußern. Auf Veranlaſſung der oberſten Schulbehörde verabredeten alsdann
2 Seerrecen die Direktoren der genannten Lehranſtalten einen gemeinſamen Abergangs⸗ lehrplan, der, durch miniſterielle Verfügung vom 14. April 1909 genehmigt,
bis zur endgültigen Neuordnung des heſſiſchen höheren Mädchenſchulweſens,
ſoweit er nach Maßgabe der vorhandenen und der erbetenen neuen Lehrkräfte für
die einzelnen Anſtalten durchführbar war, von Oſtern 1909 an dem Anterricht
zu Grunde gelegt werden ſollte. Die wichtigſte Neuerung, die er aufwies,
war die Einführung der Mathematik, mit der in der 2. und 1. Klaſſe
ſofort begonnen wurde, zunächſt in wöchentlich 3 Stunden; gleichzeitig wurden
die Rechenſtunden in den Klaſſen 4 und 5 von 2 auf 3 erhöht und die be⸗
treffenden Lehraufgaben entſprechend erweitert. Das Ziel aber, dem man
nach dem Abergangslehrplan zuſteuerte, war ein vierſtündiger Mathe⸗ matikunterricht in den Klaſſen 4—41 und Abſchluß des Rechnens in der
5. Klaſſe, bei wöchentlich 5 Stunden in den Klaſſen 7—5 und 4 Stunden in den
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