Aufsatz 
Geschichte der Mainzer Höheren Mädchenschule während der ersten 25 Jahre ihres Bestehens . 1889-1914
Entstehung
Einzelbild herunterladen

a. Regelung einzelner Fragen.

b. Der Lehrplan.

Neben ſeiner unterrichtlichen Tätigkeit mußte er ſich mit einer Anzahl wich⸗ tiger Fragen befaſſen, deren Regelung allein erſt der neuen Anſtalt das not⸗ wendige einheitliche Gepräge verleihen konnte. Die Prüfung und Einführung von Lehrbüchern, die Aufſtellung von Klaſſenpenſen für ſämtliche Lehrgegenſtände, der Entwurf einer Haus⸗ und Hofordnung, die Einrichtung des Aufſichts⸗ dienſtes, die Aberbürdungsfrage, das Strafverfahren, die ſchriftlichen Arbeiten, die Einführung von Klaſſenſpaziergängen uſw. dieſe und ähnliche Fragen bildeten in den erſten Jahren des Beſtehens der Schule den Verhandlungs⸗ gegenſtand zahlreicher Sitzungen des Lehrerrats.

Vor allem aber mußte man, ſobald es die Zeit einigermaßen erlaubte, an die Ausarbeitung eines eignen Lehrplans denken. Nach verſchiedenen Vorarbeiten gab den entſcheidenden Anſtoß zur Beſchleunigung der Angelegenheit eine gründliche, mehrtägige Beſichtigung der neuen Schule im Sommer 1892 durch Oberſchulrat Soldan. über das Ergebnis ſeiner Beobachtungen gibt eine längere Verfügung der oberſten Schulbehörde vom 22. September 1892 Auskunft. Die Großh. Regierung erklärt darin, daßDirektor und Lehr⸗ perſonal mit Eifer, Fleiß und dem entſprechenden Erfolg ihren Pflichten nachkommen und daß überhaupt die Schule im allgemeinen als gut be⸗ zeichnet werden könne; doch ſeien einzelne Mißſtände vorhanden, deren raſche Beſeitigung im Intereſſe der Anſtalt geboten erſcheine. Dieſe werden nun im einzelnen namhaft gemacht, wobei indes ausdrücklich erklärt wird, daß mit deren Aufzählung man durchaus keinen Tadel ausſprechen wolle, ſie ſeien vielmehr in den eigenartigen Verhältniſſen begründet, wie dieſelben an der neuen Anſtalt von Anfang an beſtanden hätten. Beſondere Anerkennung wird dem Eifer, der Amſicht und der Tatkraft des Direktors gezollt, der bisher in erfolgreichſter Weiſe ſeinen Amtspflichten nachgekommen ſei. Für die Lehrplanfrage aber war die folgende Stelle von Bedeutung:Was den Anterricht im allgemeinen betrifft, ſo haben wir ſeither davon abgeſehen⸗ einen genauen Lehrplan zu fordern, und zwar weil die Schule neu war und erſt ein einheitliches Gefüge erlangen mußte. Aber jetzt, nachdem die Anſtalt bereits 3 Jahre beſteht, dürfte es doch möglich ſein, an dieſe Arbeit heranzutreten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, im Laufe des Winterhalb⸗ jahres, in großen Zügen etwa nach dem Muſter der für Gymnaſien, Realgym⸗ 22