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0O BER-CLASSE.
Deutsch. 2 Stunden wöchentlich. Aufsätze(alle 3 Wochen) und freie Vorträge, von Zeit zu Zeit grammatische Repetitionen; Disponirübungen. Themata der Aufsätze: Womit sucht Schiller die Mordthat Tell's zu entschuldigen?— Wider die Sclaverei.— Inhalt eines classischen Drama's oder Epos der deutschen Literatur.(Clas- senarbeit).— Familienscenen in Kriegszeiten.— Worin besteht die Herrschaft des Menschen über die Natur?(Prüfungsaufsatz).
Deutsche Literatur und Literaturgeschichte. 2 Stunden wöchentlich. Vom Anfang des 17. Jahrhunderts bis zum Tode Schil- ler's und Goœthe's, mit entsprechender Lectüre im Lesebuche. Aus- serdem wurde Gœthe's Egmont und Schiller's Geschichte des dreis- sigjährigen Kriegs gcelesen.
Geschichte. 2 Stunden wöchentlich. Neuere Geschichte bis zum Jahre 1815. Cursorische Wiederholung namentlich der deutschen Ge- schichte.
Französisch und Französische Literatur. 5 Stunden wö- chentlich. Wiederholung der ganzen Grammatik nach Noël et Chap- sal. Stylübungen. Uebersicht über die französische Literatur von ihren Anfängen bis zur Gegenwart.
Englisch und englische Literatur. 5 Stunden wöchentlich. Eine kurze Uebersicht der englischen Literatur bis zu den Novel- listen des 18. Jahrhunderts. Gelesen wurden: Shakespeare's Mid- summer Night's Dream«, Milton's»Lycidas«,»L'allegro et il pen-— seroso«, sowie dessen Sonette, und Mehreres aus Angus»Handbook of English Literature«. Ferner stylistische Uebungen und Aufsätze in englischer Sprache.
Volkswirthschaftslehre. 2 Stunden wöchentlich. Volkswirth- schaftliche Ansichten im Alterthume, im Mittelalter und in der Neu- zeit. Ueber Socialismus und Communismus. Wirthschaftszweige zur Unterstützung der Production und des Güterumlaufs. Die wirth- schaftlichen Thätigkeiten auf dem geistigen Gebiete. Arbeit, Capi- tal und Credit. Grundzüge der Volkswirthschaftspflege.
Handelslehre. 2 Stunden wöchentlich. Die Banken. Versiche- rungswesen. Spedition und Frachtwesnn. Handelsbräuche. Handels- politik.
Handelsrecht. 2 Stunden wöchentlich. Die allgemeine deut- sche Handelsgesetzgebung bis Art. 431.


