Aufsatz 
Das Kloster Fulda im Karolinger Zeitalter : 1. Buch. Die Urkunden
Entstehung
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den konnten, weil einerſeits die Beſitzer der Lehnsgüter des Kloſters nur noch lieferten, was ſie wollten und andererſeits die angrenzen⸗ den Großen von dem Kirchengute des Kloſters nahmen, was ihnen gut dünkte, ohne daß Jemand ſie daran gehindert hätte. Dem Beiſpiele der Reicheren und Vornehmen folgten die Armen, ſie ließen ſich in den Waldungen des Kloſters nieder, rodeten dieſelben aus, und bauten ſich auf dieſem Neubruchlande(novalia) ihre Häuſer. Die Noth zwang die Aebte die wertvollen Gefäße und Kirchengeräthe, ſelbſt die koſtbaren Gewänder zu verkaufen, da ſie auch auf dem Rechtswege nichts ausrichten konnten, indem ſich die Pflichtigen auf dasLehnrecht bezogen. Um nun die Beſitzungen und die Einkünfte des Kloſters von da an von neuem feſtzuſtellen, ließ Marc⸗ ward nicht allein die darüber ſprechenden Urkunden neu aufſtellen, ſondern er ſuchte auch durch genaue Feſtſtellung des Beſitzes ſelbſt das Eigenthum des Kloſters zu ſichern.

Eberhard, über deſſen weitere perſönliche Verhältniſſe wir nicht unterrichtet ſind, unternahm nun dieſes Werkb; er klagt wiederholt in der Vorrede, daß einzelne Blätter der Vorlagen theils wegen ihres allzuhohen Alters und der ihm nicht geläufigen Schrift, die er scotica scriptura nennt und damit die angelſächſiſch⸗ lateiniſche meint, theils auch wegen der ſchlechten Beſchaffenheit der Urkunden und des Pergaments nur ſchwer zu leſen geweſen ſeien. Daraus mögen ſich denn auch die vielfach vorkommenden Irrthümer im Leſen und Schreiben erklären, die allerdings manchmal in der Verwechslung der Namen von Orten und Gauen, Dinge, die ihm doch bekannt ſein mußten, an ein gewiſſes gedankenloſes Copi⸗ ren uns erinnern; freilich fragt es ſich hierbei, ſowie bei den man⸗ nigfachen Abänderungen der Urkunden und Abweichungen von feſt⸗ ſtehenden Formen, was davon auf ſeine Rechnung und was auf die Schuld früherer Schreiber zu ſetzen iſt; wenn er auch Urkunden thatſächlich in ſeinen Codex eingetragen hat, die wir jetzt als gefälſcht und interpolirt oder verſtümmelt anerkennen, ſo müſſen wir beken⸗ ken, daß er ebenfalls ſchon faſt 400 Jahr nach der Zeit lebte, in welcher dieſe Urkunden ausgeſtellt wurden; wo alſo ſolche Aenderun⸗ gen, vielleicht auch zuerſt nur als erläuternde Zuſätze aus anderen Urkunden beigefügt waren, die dann nach und nach wiederholt in den Text aufgenommen, ihm nun ſo überliefert wurden. Ein Ur⸗ theil, daß ihn darnach einenFälſcher(falsarius) oder einenalber⸗ nen Concipiſten) nennt, iſt nicht gerechtfertigt, wenn man aller⸗

)) Falke, tradit. Corb. P. 81 und Wenck heſſiſche Landesgeſchichte 2,410.