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zueignen. Nur die vorhandenen Mißſtände konnten offenbar die Veranlaſſung ſein, daß man ſolche Beſtimmungen traf, wodurch deren Wiederkehr unmöglich gemacht werden ſollte¹). Aber auch abgeſehen davon waren bereits für andere Klöſter Ausnahmen geſchaffen wor⸗ den; für Murbach war, wenn auch nur für einen gewiſſen Fall, aber doch immerhin ſchon dem Abte das Recht eingeräumt, einen andern Biſchof als den eigentlichen Diöceſan zur Ausübung geiſt⸗ licher Functionen heranzuziehen. Mehr noch als dieſes vereinzelt ſtehende Beiſpiel aus dem Fränkiſchen Reiche mochte noch auf die Entſchließungen des hl. Bonifacius und die daraus hervorgegangenen Anträge an den päbſtlichen Stuhl die Erinnerung an die Einrich⸗ tung ſeines Heimatlandes eingewirkt haben ²). In den ſüdlich gele⸗ genen angelſächſiſchen Reichen in Britannien hatten einzelne Klöſter gleichfalls eine geſonderte Stellung, auch dieſe erhielten päbſtliche Bullen, durch welche die Päbſte aus eigner Autorität die Verhält⸗ niſſe derſelben regelten. Eine ganz beſondere Analogie zeigt ſich hier in einem Falle. Biscopus hatte zu Ehren des hl. Petrus ein Kloſter gegründet; das Land dazu hatte er von dem Könige Egfrid geſchenkt erhalten; darauf begab er ſich zum Pabſte und empfing von dieſem„in munimentum libertatis monasterii episto- lam privilegii ex auctoritate apostolica firmatam.“ Mit dieſer Ur⸗ kunde kehrte er nun nach Britannien zurück und erhielt das Privilegium vom Könige Alfred auf einer Synode der Biſchöfe beſtätigt. Auch findet ſich in einem andern für ein brittiſches Kloſter ertheilten Pri⸗ vileg ²) des Pabſtes Sergius I(687—701) eine faſt ähnliche Aus⸗ ſchließung der biſchöflichen Gewalt und die Stellung des Kloſters unmittelbar unter die Jurisdiction des päbſtlichen Stuhls. Wenn nun auch im Großen und Ganzen das Streben des hl. Bonifacius darauf hinaus ging, die geſammte fränkiſche Kirche in ein inniges feſtes Band mit dem päbſtlichen Stuhle theils wiederherzuſtellen, theils auch neu zu begründen und im Allgemeinen die Klöſter der neu begründeten Episcopalgewalt unterzuordnen, ſo läßt ſich doch auf der andern Seite auch begreifen, daß er für dieſe, ſeine Lieblingsſchöpfung Fulda eine ſolche exemte Stellung wün⸗ ſchen mochte, um gerade dadurch das feſteſte Band zwiſchen dieſem Kloſter und dem päbſtlichen Stuhle zu gründen, dieſem einen dauernden Einfluß auf die
— ¹) Rettberg, II, 672; die Formeln Marculfs bei Bouquet IV, 467. ²) Sickel, 47,636. ³) Jaffe, 1644.


