Aufsatz 
Commentationis de Antigoni Gonatae vita et rebus gestis part. I / von Riedel
Entstehung
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Secunda, mithin das des zweiten Jahrescursus der bezüg- lichen Classen ist, dasz jedoch ein Theil der betreffenden Schüler als den Schülern der Unter-Tertia und Unter- Secunda noch gleichstehend betrachtet wird. Der Unter- schied dieser Letzteren von den Schülern der eigentlich so- genannten Unter-Tertia und Unter-Secunda besteht nur darin, dasz dieselben den Cursus der Unter-Tertia und Unter-Secunda, ohne zum Aufrücken in die höheren Ord- nungen ihrer Classen völlig reif geworden zu sein, bereits zurückgelegt haben, beziehungsweise bei ihrer Aufnahme in die Anstalt zu der Hoffnung berechtigten, es werde ihnen, obwohl ihre bei der Aufnahmeprüfung dargelegten Kenntnisse für den Standpunkt der Ober-Tertia und Ober-Secunda noch nicht völlig genügten, dennoch bei angestrengtem Fleisze gelingen können, den Cursus ihrer Classe binnen Jahresfrist zu durchlaufen. Bezweckt wird durch diese Einrichtung, solchen Schülern der Tertia und Secunda, die hinter dem Lehrziele des ersten Jahrescursus ihrer Classe nicht allzu weit zurückstehn, das Aufrücken in die nächsthöhere Classe innerhalb der für die betreffenden Classencurse überhaupt festgesetzten Zeit zu ermöglichen. Den Cursus der eigentlich sogenannten Unter-Tertia und Unter-Secunda haben hier- nach nur diejenigen Schüler wiederholt durchzumachen, deren Leistungen am Schlusse des Cursus in auffälliger Weise nicht genügen; die Wiederholung des Cursus der sogenann- ten Gesammt-Tertia und Gesammt-Secunda dagegen findet für diejenigen Schüler Statt, welche trotz einjährigen Aufenthaltes in einer dieser Classen doch nicht dergestalt fortgeschritten sind, dasz sie zur Versetzung in die Secunda und Prima für völlig reif erklärt werden können.

Im allgemeinen Lehrplan der Anstalt, wie derselbe im vorjährigen Programm(s. IA) mit Bezug auf die den ein- zelnen Lehrfächern zugewiesene Stundenzahl mitgetheilt wurde, sind wesentliche Aenderungen nicht eingetreten. Abgesehn von denjenigen Lehrstunden, welche auszerhalb des Classen- verbandes ertheilt wurden, war derselbe folgender: