— 57— VII. Beginn des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr wird in folgender Weiſe begonnen. Am 29. und 30. September werden Vormittags von 9—12 Uhr die Anmeldungen neuer Schüler unter Vorlegung des Geburtsſcheines und letzten Schulzeugniſſes von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Am 1. October werden von Morgens 8 Uhr an die Prüfungen der neuangemeldeten und der Behufs der Ascenſion noch nachzuprüfenden Schüler abgehalten. Am 3. October wird das Schuljahr Morgens 8 Uhr durch einen feierlichen Gottesdienſt in der Gymnaſtalkapelle eröffnet. Als Normaljahr für die Aufnahme neuer Schüler gilt das zurückgelegte zehnte Lebensjahr. Diejenigen, welche in die unterſte Klaſſe eintreten wollen, müſſen, außer den ihrem Alter entſprechenden Religionskenntniſſen, die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, Gewandtheit im Ausſprechen und Anſchreiben größerer Zahlen, ſowie Kenntniß der vier Species in ganzen unbenannten und benannten Zahlen beſitzen. Anderweitige Kenntniſſe werden durchaus nicht verlangt; um ſo mehr muß darauf gehalten werden, daß die genannten Elementar⸗Kenntniſſe, oder vielmehr, was nicht genug hervor⸗ gehoben werden kann, Elementar⸗Uebungen, in entſprechendem Maße vorhanden ſind. Ob ſie vorhanden, können bei ſo klaren Anforderungen am beſten diejenigen Anſtalten überſehen, woraus der Schüler zum Gymnaſium übergeht; es wird da⸗ her immer mit Dank anerkannt werden, wenn dieſelben in dem betreffenden Schulzeugniſſe unter einer beſonderen Rubrik die Befähigung für Aufnahme in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums durch ein Prädikat bezeichnen wollten, wodurch denn auch die Eltern der nicht Befähigten frühzeitig von der Anmeldung zum Gymnaſium abgemahnt würden.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Bone.


