Aufsatz 
Die Eröffnung des Goethe-Gymnasiums
Entstehung
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von Herrn Johann Georg Rünl M. 10, von Herrn General-Konsul Leuchs-Mack M. 50, von Herrn

Adolf Schloß M. 100, von Herrn Hugo Dreyer M. 10, von Herrn Georg Reichold M. 10, von Herrn Georg Seeger M. 20.

2. Unterstützungen von Schülern.

Die Zahl der aus Stiftungen oder durch direkte städtische Freigebigkeit während des Schuljahr es 189697 unterstützten Schüler ergiebt sich aus folgender i'bersicht:

[Zahl der unter- 7 stützten Vergebende Stelle. Schüler. 1. Städtische Freischüler. 6 Kluratorium. 2. Beersches Stipendium. 3 Evang.-luth. Konsistorium. 3. Königswartersche Stiftung.... V 5 Eigene Administration. 4. Johannisgelder, meist aus dem von Cron- V stettschen Stift.... 5 Lehrerkollegium. 5. Jüdisch-Christliche(Brühlsche) Stiftung. V 1 Verwalter: Herr Rechtsanwalt Adolf Fuld.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt:

1. Für den Schreibunterricht: No. 4 der Normalhefte(VI); No. 5(V); zu 10 Pf.

2. Für die iibersetzungen und Diktate: No. 5(VI); No. 6(V); zu 10 Pf.

3. Für die Aufsätze: Hefte größeren Formats zu 18 Pf.

4. Für den Anfangsunterricht des Griechischen in Untersekunda: besonders liniierte Hefte zu 10 Pf. 5. Für Mathematik No. 9 und No. 11 der Normalhefte zu 10 Pf.

Außerdem Präparationshefte(10 Pf.) und Diarien(20 Pf.). Die bezeichneten Hefte sind in allen hiesigen Schreibmaterialien-Läden vorrätig.

Wir erlauben uns, den verehrten Eltern unserer Schüler für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Präsidium getroffen hat, zu empfehlen. Die Schüler des Gymnasiums werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur durch animalische Lymphe geimpft.

Für den Konfirmandenunterricht wird die Schule die Vorsorge treffen, daß in Obertertia die Stunden von 11 12 Uhr am Montag und Donnerstag frei bleiben oder mit entsprechendem Unterricht belegt werden. Für das sogenannte Gebet kann die Stunde von 11 12 Uhr am Mittwoch nur in Untertertia berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich also, daß diejenigen Schüler, die vor dem Konfirmandenunterricht das Gebet besuchen sollen, in Untertertia damit den Anfang machen und in Obertertia den Konfirm andenuntericht zum Abschluß bringen. Die Schüler der Untersekunda, die während des Konfirmandenunterrichts ganz oder teilweise von dem Religionsunterricht der Schule auf Ansuchen der Eltern entbunden werden, können nach einem Erlaß des Herrn Unterrichtsministers bei der Abschlußprüfung von der mündlichen Prüfung in der Religion keinesfalls befreit werden.

Wir erinnern auch in diesem Jahre daran, daß von seiten der Verwaltung der israelitischen Religions- schule in den Räumen des Gymnasiums regelmäßiger Religionsunterricht abgehalten wird, an welchem unsere Schüler unentgeltlich Anteil nehmen können.