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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Die öffentliche Schlußprüfung findet Freitag den 23. und Samstag den 24. März in folgender Ordnung ſtatt:
Freitag, den 23. März.
Vormittags:
8— 9: VI. Religion. Schmidt II. Lateiniſch. Pulch.
9— 10: V. Lateiniſch. Euler. Geographie. Boſſe. 10— 11: IV. Lhomond. Schöbe. Mathematik. Deinet. 11— 12: III, 2. Griechiſch. Danysz. Franzöſiſch. Mosheim.
Nachmittags:
2—3: III,l. Deutſch. Pulch. Mathematik. Hartmann. 3— 4: II,2. Homer. Büsgen. Franzöſiſch. Suchier II. Samstag den 24. März. Vormittags:
8— 9: II, l. Cicero. Suchier I. Phyſik. von Kamptz.
9— 10: I,2. Deutſch. Berlit. Horaz. Schmidt I.
Unmittelbar nach dem Schluß der öffentlichen Prüfung verſammeln ſich alle Schüler in der Aula zur Schlußandacht. Hierauf werden in den Klaſſenzimmern die Verſetzungen bekannt gemacht und die Zeugniſſe ausgeteilt.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 9. April vormittags 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Nachmittags 4 Uhr verſammeln ſich alle Schüler in der Aula zur Andacht.
Bei der Meldung zur Aufnahme ſind die Geburts⸗ und Impfſcheine, ſowie die Zeugniſſe über den bisherigen Unterricht, bezw. das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule vorzulegen. Für auswärtige Schüler unterliegt die Wahl der Wohnung nach§ 25 der Schul⸗ ordnung der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors. Auf die S. 31 mitgeteilten das Schulgeld betreffenden Verfügungen wird auch an dieſer Stelle noch einmal ausdrücklich aufmerk⸗ ſam gemacht.
Rinteln, 13. März 1888.
Der Königliche Gymnaſial⸗Direktor: Dr. Büsgen.


