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I. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
29. April 1886. Benachrichtigung, dass der Kandidat des höheren Schulamts K. Wie- gandt vom 1. Mai an dem hiesigen Gymnasium als Hilfslehrer überwiesen worden sei.
17. Juni 1886. Mitteilung einer Zuschrift des Direktors der Nordseebäder auf der Insel Sylt, betreffend Erleichterungen und Vergünstigungen für Beamte und Militär- personen..
19. Juni 1886. Verfügung Königlichen Provinzial-Schulkollegiums in Cassel, betreffen Abfassung und Einsendung spezieller methodischer Lehrpläne über die einzelnen Unterrichtsgegenstände.
1. Juli 1886. Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 9. Juni c., betreffend das Staats- schuldbuch.
4. August 1886. Benachrichtigung, dass der Kandidat des höheren Schulamts Wladislaus Patschovsky dem hiesigen Gymnasium zur Ableistung seines Probejahrs über- wiesen worden sei.
19. August 1886. Cirkular-Verfügung, betreffend die Ausflüge der Schüler. Insofern diese nicht ausdrücklich einer Aufgabe des lehrplanmässigen Unterrichts dienen, ist ihnen der Charakter der Freiwilligkeit unbedingt zu bewahren. Doch ist der Direktor ermächtigt, zum Behuf eines solchen Ausflugs für dieselbe Klasse innerhalb eines Schuljahrs zweimal den Nachmittagsunterricht, oder einmal den ÜUnterricht eines ganzen Tages ausfallen zu lassen. Für längere Ausflüge ist die Genehmigung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums einzuholen.
6. Oktober 1886. Benachrichtigung, dass der Kandidat des höheren Schulamts Theodor von Seidel dem hiesigen Gymnasium zur Ableistung seines Probejahres über- wiesen worden sei.
13. Oktober 1886. Benachrichtigung, dass der Herr Kultusminister dem Oberlehrer Leyendecker das Prädikat„Professor“ verliehen habe.
3. November 1886. Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 25. Oktober c., durch welche die Direktoren darauf aufmerksam gemacht werden, dass es ihnen und den übrigen Lehrern nicht zusteht, Anfragen von Schulmännern aus ausserpreussischen Staaten über Verhältnisse und Einrichtungen diesseitiger Lehranstalten selbständig zu beantworten, dass dieselben vielmehr durch Vermittelung des Königlichen Pro- vinzial-Schulkollegiums dem Herrn Kultusminister einzureichen sind.
22. November 1886. Benachrichtigung, dass der Herr Kultusminister dem Gymnasial- lehrer Dr. Müller den Titel„Oberlehrer“ verliehen habe.
14. Dezember 1886. Abschrift eines Allerhöchsten Erlasses Sr. Majestät des Kaisers und Königs, durch welchen den Oberlehrern und ordentlichen Lehrern an den staat- lichen und den sonstigen unter alleiniger Verwaltung des Staats stehenden höheren Unterrichtsanstalten der Rang der fünften Klasse der höheren Beamten der Pro- vinzialbehörden verliehen und dementsprechend der Wohnungsgeldzuschuss der wissenschaftlichen Lehrer solcher Anstalten erhöht wird.


