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VI. Bekanntmachungen.
1. Anmeldungen zur Aufnahme nimmt der Unterzeichnete für das Gymnaſium und die Vor⸗ ſchule Freitag, den 28. April, von 9—12 Uhr, im Lehrerzimmer des Gymnaſiums(Karlſtr. 2) an; dabei ſind Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, Impfſchein und gegebenen Falls Abgangszeugnis der bisher beſuchten Schule oder beglaubigte Privatzeugniſſe vorzulegen. Da in mehreren Klaſſen des Aunüiünds wegen Ueberfüllung Aufnahmen nicht ſtattfinden können, empfiehlt ſich baldige ſchrift⸗ liche Anfrage.
2. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 2. Mai; an dieſem Tage verſammeln ſich die Gymnaſiaſten um 7 ½ Uhr im Feſtſaal, die Vorſchüler in ihren Klaſſenzimmern und zwar die Klaſſen 10, II Mund III H um 7 ½ Uhr, die Klaſſen IIO und IIIO um 8 ⁄½ Uhr und die Klaſſe III H um 9 ½ Uhr.
3. Die Pfingſtferien dauern im nächſten Schuljahre vom 11. bis 14. Juni einſchl., die Sommer⸗ ferien vom 2. bis 30. Juli, die Herbſtferien vom 23. September bis zum 8. Oktober, die Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1905 bis zum 6. Januar 1906.
4. Der Unterzeichnete iſt, falls ihn nicht beſondere Dienſtgeſchäfte abrufen, an allen Schultagen in der fünften Vormittagsſtunde(ſim Sommer von 11 ½- 12 ¼1, im Winter von 12—12 ¾) in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuches Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 2— 3 Tage vorher anzumelden.
5. Durch eine neuerdings ergangene Verfügung unſrer vorgeſetzten Behörde iſt es unterſagt worden, von den Eltern die Unterſchrift unter mangelhaften Arbeiten ihrer Söhne zu verlangen. An unſrer Anſtalt iſt dies Verlangen ſchon ſeit Jahren nicht mehr geſtellt worden; dagegen haben einzelne Lehrer die Eltern wiſſen laſſen, wann die Hefte ſich in den Händen der Schüler befinden. Zum Nutzen der Eltern, die ſich um den Ausfall der ſchriftlichen Arbeiten ihrer Söhne kümmern wollen, wird dieſe Maßregel künftig auf alle Klaſſen ausgedehnt werden; dabei wird folgendermaßen verfahren werden:
Zu Beginn jedes Halbjahres werden die Schüler angehalten, in ihr Aufgabenheft oder auf ein beſonderes Blatt einzuſchreiben, an welchen Tagen der Woche ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden; dieſe Einträge ſollen ſie ihren Eltern zur Unterſchrift vorlegen.
Darmſtadt, den 27. März 1905.
Großf. Direktion iles Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſiums und ifer Gymnaſial⸗Dorſchule. Dr. Mangold.


