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IV./ Anfang des neuen Schuljahres.
Die Eröffnung des! neuen Lehrcurſus findet für die Vorbereitungsklaſſen Mon⸗ tag den 15. April, für die höhere Bürgerſchule ſelbſt Freitag den 19. April, Morgens 10 Uhr, mit der Verſammlung aller Lehrer und Schüler ſtatt.
Die Aufnahme in die Vorbereitungsſchule geſchieht Montag den 15. April, Morgens 10 Uhr, im Locale der Anſtalt.
Die Aufnahmeprüfung für die höhere Bürgerſchule beginnt Donnerſtag den 18. April, Morgens 7 Uhr, im Marktſchullocale. Die Anmeldungen zu beiden Schulen haben entweder durch die Eltern perſönlich oder ſchriftlich, unter gleichzeitiger Bei⸗ bringung des Geburtsſcheines und der bisherigen Schulzeugniſſe, bei dem Rector (Schwalbacherſtraße Nr. 13) zu geſchehen.
In die unterſte Vorbereitungsklaſſe(Kl. X.) können Kinder, die 6 Jahre alt ſind oder vor Ende 1861 werden, eintreten. Das jährliche Schulgeld beträgt für Eltern, welche einen Sohn ſchicken, 20 fl., für einen zweiten 13 fl. 20 kr., für jeden folgenden 10 fl., vorausge⸗ ſetzt, daß dieſelben gleichzeitig die Vorbereitungsſchule oder auch dieſe und die höhere Bür⸗ gerſchule beſuchen. Diejenigen Schüler der Vorbereitungsſchule, welche in der oberſten Klaſſe derſelben zur Verſetzung reif befunden worden ſind, können ohne weitere Prüfung in die höhere Bürgerſchule eintreten. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerkſam, daß Eltern, welche ihre Kinder ſpäter für die höhere Bürgerſchule beſtimmen wollen, dieſelben wo mög⸗ lich gleich mit dem ſechsten Jahre in die Vorbereitungsſchule eintreten laſſen mögen. In die höheren Vorbereitungsklaſſen werden die Angemeldeten, nach vorheriger Prüfung, ihrem Kenntnißſtand entſprechend, eingereiht.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der höheren Bürgerſchule(Kl. VI.) ſind folgende Vorkenntniſſe erforderlich:
1) Geläufiges mechaniſches Leſen von deutſcher und lateiniſcher Schrift; die Fähig⸗ keit, ein geleſenes oder vorerzähltes leichtes Stück wieder zu erzählen und ohne auffällige Fehler gegen Orthographie und Interpunktion in einfachen Sätzen niederzuſchreiben; Kenntniß der Hauptwortarten(Subſtantiv, Verb, Adjectiv, Pronomen), das Weſentlichſte der Beugung(Caſus, Hauptzeiten), die Satztheile des einfachen Satzes(Subject, Prädikat).
2) Mündliche und ſchriftliche Fertigkeit in den 4 Species mit unbenannten Zahlen.
3) Leſerliches und regelmäßiges Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift.
Zur Aufnahme in eine höhere Klaſſe der höheren Bücgerſchule berechtigt ein den Schü⸗ lern dieſer Klaſſe entſprechender Kenntnißſtand, der durch eine Prüfung ermittelt wird. Neunjährige Schüler können nur dann aufgenommen werden, wenn ihre körperliche und gei⸗ ſtige Reife beſonders hervortritt.
Die Lehrbücher werden den Schülern nach ihrer Aufnahme bekannt gemacht werden.
Die Arbeitsſtunden werden an der Schule unentgeldlich an allen Wochenta⸗ gen mit Ausnahme des Samstags gehalten.
Auswärtige Eltern insbeſondere machen wir darauf aufmerſam, daß in die beiden obe⸗ ren namentlich auch ſolche Schüler eintreten konnen, welche nach Abſolvirung der vier Klaſ⸗


