Aufsatz 
Geschichte der Gründung und Einweihung des Gymnasiums zu Hanau. Festschrift zum 200jährigen Jubiläum : 2. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

74

weniger mit Eigenmächtiger Einquartirung vnd Einlogirung ſelbſtange⸗ maſter Contribution, Brandſchatzung vnd noch andern inſolentien vnd Gewaltthätigkeiten infeſtiren vnd beſchweren, oder dieſe Salvaquardi vnd ſchutzbrieff in einigerlei weiſe violiren, ſondern ſelbige oder deren Vidimirte Copey in alle wege, bey vermeydung ſchwerer verantwortung vnd vngelegenheit, auch nach befindung deß verbrechens ohnausbleib⸗ licher Leib vnd Lebens Straffe, Gebührlich reſpectiren vnd in beharrliche obacht vnverbrüchlich halten wollen vnd ſollen: Wornach ſich männiglich zurichten vnd vor ſchaden zu hüten wiſſen wirdt. Signatum im Haupt⸗ quartier Rheinfeldt den 10. May 1647. Carl Guſtav Wrangel.

(L. S.)

¹²¹) Daher die wiederholten Verordnungen gegen gegenſeitige Reli⸗ gionsſchmähungen, die erſte ſchon vom 27. Dezember 1642, die zweite vom 12. April 1645daß alle vnd jede dieſer Graff⸗ vnd Herrſchafften Vnderthanen vnd Hinderſaſſen in den Stätten vnd auff dem Landt bey Vermeydung vynnachläſſiger ernſter Straff an Leib vnd guth hinfüro alles vnnötigen Disputirens in Religionsſachen derſelben Schimpflichen angreifens, Verkleinerns oder Schmähens ſich gäntzlich enthalten, wie auch ohne hochwolermelter Ihro Gn. dero Rhät, Schultheiſen oder Beampten vorwiſſen vnd Einwilligung keine Extraordinari vnd heimbliche Zuſam⸗ menkunfften vnd Vergadderung anſtellen oder darbey finden laßen, ſodann ſowohl in dem Landt als außerhalb von allhieſigem ihnen oder denſelben doch vnwißendem Staat gefehrliche Discurs führen, vnd dadurch zu allerhand ſchädlichen weitleufftigkeiten Anlaß geben, ſondern ſich jedermänniglich wie Chriſten vnd einer Herrſchafft Vnderthanen vnd Hinderſaſſen oder In⸗ wohnern gebühret, freund⸗ vnd friedlich mit vnd vnder einander begehen vnd vertragen, in ſeinen Schrancken verbleiben, vnd zuerſt angetrowter Beſtraffung keine Vrſache geben, wornach ſich nun jeder zurichten vnd für Vngelegenheiten zu hüten wiſſen wirdt. Die erſte Verordnung vom 27. December 1642 wurde mit wenigen Abänderungen am 26. November 1659, die zweite vom 12. April 1645 wieder am 2. Juni 1664 und am 18. Auguſt 1670 erneuert.

¹⁴) Erſt ſeit 1645 exiſtiert eine lutheriſche Schule, aber anfangs lediglich als Privatſchule mit nur einem Lehrer, einem Theologen, der auch im Lateiniſchen unterrichtete. So blieb es im Weſentlichen bis zum Jahr 1668: von der Zeit an wurde aus der Privatſchule wenigſtens