Zur Nachricht.
Das Schulgeld beträgt jährlich 100 Mark und ist in vierteljährlichen Raten zu Anfang jedes Vierteljahres an das hiesige Herzogliche Steuer- und Rentamt zu entrichten.
Gesuche um ganzen oder hälftigen Schulgelderlaß sind mit dem behördlich be- glaubigten Nachweis der Bedürftigkeit des Gesuchstellers gegen Ostern an den Leiter der Anstalt mit der Adresse einzugeben: An die Herzogliche Kommission für Schulgelderlaß bei der Real- schule zu Schmölln.
Unerläßliche Vorbedingung ist, daß der Schüler durch Begabung, Fleiß und tadelloses Betragen der gewünschten Unterstützung würdig erscheint. Da sich darüber in der Regel erst nach längerer Beobachtung ein richtiges Urteil fällen läßt, so können Sextaner keinen Schulgelderlaß erhalten. Schülern, die in Betragen und Fleiß den Vorbedingungen zu entsprechen aufhören, kann die Vergünstigung jederzeit wieder entzogen werden.
Die Aufnahme-Prüfung findet Montag, den 31. März, vormittags 8 Uhr, der Beginn des Unterrichts Dienstag, den 1. April, früh 7 Uhr mit einer gemeinsamen Andacht statt.
Die Ferien im Schuljahre 1913/14 sind von dem Herzoglichen Ministerium folgendermaßen festgesetzt worden:
Schluß des Unterrichts: Wiederbeginn des Unterrichts: Pfingstferien: Sonnabend, den 10. Mai 1913, Montag, den 19. Mai, Sommerferien: Freitag, den 11. Juli, Dienstag, den 12. August, Herbstferien: Mittwoch, den 1. Oktober, Donnerstag, den 16. Oktober, Weihnachtsferien: Sonnabend, den 20. Dezember, Dienstag, den 6. Januar 1914, Osterferien: Freitag, den 3. April 1914, Montag, den 20. April 1914.
Schmölln, im März 1913.
Dr. A. Petri,
Direktor.


