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IV. Zeit der Prüfung
der Schulfeierlichkeit; Dauer der Ferien und Anfang des neuen Lehrkurſus.
Die öffentliche Prüfung wird Donnerſtag und Freitag den 6. und 7. April, Vormittags von 8 und am erſten Tage Nachmittags von 3 Uhr an, Statt finden und mit den beiden untern Klaſſen beginnen.
Die Schulfeierlichkeit wird am Nachmittage des zweiten Tages in dem Saale des Rathhauſes gehalten; ſie beginnt um 2 ½ Uhr; die unten ſtehende Ueber⸗ ſicht bezeichnet das Nähere.
Sowohl zur Prüfung, als auch zu dieſem Schulfeſte werden die Aeltern unſerer Zöglinge, ſowie alle Freunde der Jugendbildung ehrerbietigſt eingeladen.
Die Ferien dauern bis zum 24. April; die Aufnahme neuer Schüler erfolgt an dieſem Tage. Dieſelben haben ſich daher Morgens um 8 Uhr in dem Päda⸗ gogial⸗Gebäude zur Prüfung und Aufnahme einzufinden; Geburtsſcheine und Zeug⸗ niſſe über den bisher genoſſenen Unterricht ſind vorzulegen. Am folgenden Tage, den 25. April, Morgens um 8 Uhr, verſammeln ſich ſämmtliche Lehrer und Schüler in dem Lehrſaale der II. Klaſſe; die Schulgeſetze werden vorgeleſen; die wöchentliche Stundenordnung— auch die der Turnübungen— wird bekannt gemacht. Der neue Lehrkurſus fängt Tags darauf, den 26. April, Morgens um 7 Uhr, an.
f Die für jede Klaſſe vorgeſchriebenen Lehrbücher ſind zu gehöriger Zeit anzu⸗ ſchaffen.


