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bieterisch erheischt. ¹) Wer meine Ausführungen unbefangenen Sinnes gelesen hat, wird einräumen, daſs diese Bedingung im vorliegenden Falle zutrifft und die Emendation deshalb zu billigen ist. Im Tone der Verwunderung bemerkt mein Herr Gegner, daſs ich meiner Aias-Ausgabe„die 8aven einzuverleiben kein Bedenken getragen habe.“ Nun habe ich mich in der Vorrede zu der grundsätzlichen Ansicht bekannt, dals eine erträgliche Auslegung des handschriftlich Gegebenen jeder Konjektur vorzuziehen sei. Wenn aber zwingende Gründe dafürsprechen, dals die Überlieferung verderbt ist, so hat der Herausgeber einer sSchulausgabe das Recht, ja meines Erachtens sogar die Pflicht, durch eine annehmbare Verbesserung die betreffende Stelle lesbar zu machen. Darum war ich befugt gatvn statt des unhaltbaren 3(Sf in den Text zu setzen.
Es könnte so scheinen, als ob das Ergebnis dieser Untersuchung im Verhältnis zu dem Umfange derselben ein zu unbedeutendes sei, da es sich nur um die kritische Behandlung einer einzigen Schriftstelle handle. Allein es ist zu berücksichtigen, dafs zur Herbeiführung des Resultates auch andere bis dahin vielfach unrichtig oder ungenau aufgefaſste Stellen erklärt oder wenigstens vom technologischen Gesichts- punkte aus in die rechte Verbindung gebracht werden mulsten. Eine Üpersicht der in der vorliegenden Arbeit wie in den voraufgegangenen Abhandlungen besprochenen Stellen gebe ich am Schlusse. Auf eine Widerlegung aller verfehlten Deutungen der in Betracht kommenden Sätze konnte ich mich nicht einlassen. Gerade auf dem Gebiete, das uns beschäftigt hat, ist die Summe des Ungereimten, das sich in Erläuterungsschriften der Klassiker findet, eine recht beträchtliche. Zeigen doch selbst die Meister unserer Wissenschaft, ein Lobeck, O. Müller und Böckh, durch die von ihnen ausgesprochenen Ansichten (vergl. Progr. v. 1885), dals ihnen die technischen Dinge fern liegen. Niemandem ist deshalb ein Vor- wurf zu machen, aber den Beweis werden meine Erörterungen doch erbracht haben, dals es nicht angeht an die Erklärung von Stellen, zu deren Erfassen einige metallurgische Kenntnisse erforderlich sind, heran- zutreten, ohne dals man dieser Voraussetzung genügt. Wenn man von der Technik nichts versteht, so ist es recht milslich Sätze technologischen Inhaltes zu deuten. Man gerät dann in die Gefahr nur an das Wort sich zu halten und zu übersehen, dals zum Worte auch die Sache stimmen mufs. So kann es kommen, dafs eine philologische Auseinandersetzung durch eine einfache technische Probe als irrtümlich erwiesen wird. Man betont wohl:„Wer das Wort hat, besitzt den Schlüssel zum Gedanken.“ Ebenso un- vestreitbar ist der Satz:„Wer die Sache hat, besitzt den Schlüssel zum Worte.“ Es muls eben jedes von beiden Bewährung oder Berichtigung vom anderen erwarten. Gegen die Richtigkeit dieses Prinzips wird schwerlich jemand Widerspruch erheben. Untersucht man aber, inwiefern es im einzelnen thatsächlich beachtet wird, so ist das Ergebnis nicht immer ein günstiges, da viele in philologischen Schriften ent- haltene Erklärungen sofort in sich zerfallen, wenn man sie mit der Wirklichkeit vergleicht. Dies gilt nicht bloſs von Dingen, die in das technologische Gebiet einschlagen, sondern auch von anderen. Die Kommentare zum Sophokles bieten dafür Belege in hinreichender Zahl.
¹) Hätte Schlenger diesen Gedanken für die eigenen Konjekturen scharf im Auge behalten, so würde er auf die in seinem Aufsatze zu Cicero und Plato gemachten Besserungsversuche, da sie nicht notwendig sind, ver- zichtet haben.


